„Nach knapp drei Jahren Dialogprozess, Demonstrationen und Streiks waren die Erwartungen an das neue Hochschulgesetz hoch. Schon der Gesetzentwurf der Wissenschaftsministerin war mutlos und ignorierte zahlreiche Vorschläge. Dass die Koalitionsfraktionen sich dieser Verweigerungshaltung anschließen, ist enttäuschend für alle, die jahrelang auf echte Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden und der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft gedrungen haben. Es werden zwar viele Paragraphen geändert, spürbar wird davon wenig sein.
Einige Beispiele für die verpassten Chancen beim Hochschulgesetz: Die vollmundig angekündigte Quote für unbefristete Stellen hat keinen Eingang ins Hochschulgesetz gefunden. Neue Stellenkategorien, die eine sichere Karriereplanung fernab der Professur ermöglichen sollten, sind entkernt und unterscheiden sich kaum von bisherigen prekären Beschäftigungsverhältnissen im Mittelbau. Und auch für die Studierenden enthält der Gesetzentwurf zu wenig: Sie sollen zukünftig durch eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten vertreten werden, die sie selbst gar nicht wählen dürfen. Studentische Beschäftigte bekommen zwar künftig eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, aber stehen damit weiterhin schlechter da als ihre Berliner Kommilitoninnen und Kommilitonen mit 24 Monaten Mindestbeschäftigung.
Die Linksfraktion hat weiterreichende Änderungsvorschläge eingereicht, mit denen echte Veränderungen für die Hochschulen das Landes möglich wären. Für diese werden wir im Wissenschaftsausschuss und im Plenum streiten!“
]]>„Die Mieterinnen und Mieter, die Ende letzten Jahres Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen in der Höhe mehrerer Tausend Euro erreicht haben, sind zwar verunsichert, aber bereit sich zu organisieren. Viele haben schon vor Wochen Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt, um eine Erklärung für die horrenden Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zu erhalten. Doch bis auf eine Eingangsbestätigung hat Vonovia bisher nicht reagiert. Dabei geht es bei einigen von ihnen um die nackte Existenz und die Frage ob sie sich ihre Wohnung noch leisten können,“ so Marlen Block.
Isabelle Vandre ergänzend: „Wir haben den Eindruck: Vonovia spielt auf Zeit. Das geht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter. Ihrer Verunsicherung muss ein Ende gesetzt werden, indem Vonovia volle Transparenz über die Kostenaufstellung herstellt und sämtliche Ungereimtheiten aufklärt. Dreh- und Angelpunkt sind dabei die Heiz- und Wasserkosten, aber auch die Höhe der Müllgebühren oder die Abrechnung anderer Leistungen wie Dachrinnenreinigungen lassen Zweifel an der Richtigkeit der Rechnungen aufkommen. In Berlin hat Vonovia in einigen Siedlungen mit besonders hohen Kostenabrechnungen 2022 von sich aus die Überprüfung der Abrechnung angekündigt. Wir fordern: Auch für Neuseddin und Brandenburg an der Havel muss Vonovia die Betriebskostenabrechnung 2022 noch einmal überprüfen!“
]]>Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:
]]>„Gegen den galoppierenden Anstieg der Warmmieten und den Einbruch im Wohnungsneubau hilft kein Weiter-So. Bauen ist mittlerweile so teuer, dass derzeit in Brandenburg de facto ohne die soziale Wohnraumförderung keine neuen Wohnungen entstehen. Die Mittelerhöhung ist richtig, aber zu wenig. Angesichts der begrenzten Fördermittel muss der Fokus zudem auf die gemeinwohlorientierten Akteure liegen. Das sind nicht die privaten, sondern die kommunalen Wohnungsgesellschaften und die Wohnungsgenossenschaften. Andernfalls werden wir die Spirale des permanenten Anbauens gegen das Auslaufen von Mietpreis- und Belegungsbindungen, die nach 20 beziehungsweise 25 Jahren auslaufen, nicht durchbrechen“, kommentiert Isabelle Vandre, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion Brandenburg, die Ergebnisse der heutigen Pressekonferenz des Bauministers Rainer Genilke zur Wohnraumförderung.
Vandre weiter:
„Der Grundsatz, dass man von seiner Arbeit oder Rente eine Wohnung mieten kann, gilt für immer weniger Menschen. Insbesondere in den Berlin-nahen Gemeinden brauchen wir eine Ausweitung der Mietpreisbremsen. Andernfalls subventioniert die öffentliche Hand steigende Mieten durch immer mehr Wohngeld. Für die Städte im zweiten Ring wie Cottbus, Frankfurt, Eberswalde und Brandenburg an der Havel muss es einfacher werden, ehemalige Rückbauflächen für den Mietwohnungsneubau zu erschließen. Derzeit sind diese Rückbauflächen mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren belegt. Durch eine Verkürzung der Fristen kann die Landesregierung diese Kommunen unterstützen, zügig Bauland in integrierten und gut erschlossenen Lagen zu schaffen.“
]]>„Ob Theater im Schloss Rheinsberg oder Osterspektakel im Kloster Chorin: Jedes Jahr finden in Brandenburg trotz ihres Verbots kulturelle Veranstaltungen an Karfreitag statt. Doch es gibt wesentliche Unterschiede: Während im ländlichen Raum unbehelligt gefeiert wird, unterbindet das Ordnungsamt Potsdam an diesem Tag rigoros alle Veranstaltungen – sei es Kabarett oder Jazzkonzert. Mit dieser Ungleichbehandlung muss Schluss sein. Die gelebte Praxis zeigt überdeutlich: Das Feiertagsgesetz ist veraltet und muss der Lebensrealität der Menschen in Brandenburg angepasst werden.
Entscheidend für die Wahrung der Religionsfreiheit und den Schutz der Religionsausübung ist ein sensibles und respektvolles Miteinander, dafür braucht es keine Tanzverbote. Alle Menschen sollen das Recht haben den Karfreitag so zu verbringen wie sie es möchten – ob in der Kirche, im Theater oder beim Tanzen.
Das bedeutet nicht, dass ein rechtsfreier Raum entsteht und die Streichung des Tanzverbots aus dem Feiertagsgesetz automatisch zu Raves vor Kirchen führt. Im Gegenteil: Alle rechtlichen Vorgaben für Veranstaltungen bleiben bestehen und Kulturveranstalter müssen sich auch weiterhin an den Lärmschutz halten. Wir bleiben dabei: Die Tanzverbote müssen gestrichen werden!“
Gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Marlen Block fragte ich die Landesregierung und habe Antwort erhalten:
]]>Inflation und Preissteigerungen in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie Lieferschwierigkeiten von Materialien und der Fachkräftemangel haben in den vergangenen Jahren zu einem bundesweiten Einbruch der Bautätigkeiten geführt. Auch wenn das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 7. Dezember 2023 in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses ausführte, dass die Mittel der Wohnraumförderung 2023 ausgeschöpft werden, bleibt Brandenburg nicht von diesen Entwicklungen verschont.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:
]]>„Der Wohnungsbau stagniert auch in Brandenburg. In ihrer Antwort offenbart die Landesregierung, dass die soziale Wohnraumförderung aktuell eine der wichtigsten Maßnahmen ist, um Bauprojekte zu realisieren. Das zeigt zum einen, dass die soziale Wohnraumförderung der Kern wohnungspolitischen Handeln ist und wir mehr Geld für die Sicherung bezahlbarer Wohnungen brauchen. Zum anderen deutet die Aussage der Landesregierung darauf hin, dass nicht nur gemeinwohlorientierte Akteure wie kommunale Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften auf die finanziellen Mittel des Landes angewiesen sind.
Wir müssen vermeiden, dass Mitnahmeeffekte privater, nicht an der dauerhaften Sicherung sozialverträglicher Mieten interessierter Akteure entstehen. Sonst werden wir die Dynamik des permanenten Anbauens gegen den Wegfall von Mietpreis- und Belegungsbindungen nicht durchbrechen. Als Linke fordern wir, dass die Mittel der Wohnraumförderung zukünftig nur noch an gemeinwohlorientiere Akteure vergeben werden. Wir wollen, dass Modernisierung und Instandsetzung zu den gleichen Konditionen gefördert werden wie der Neubau. Eine tatsächliche Entlastung der Mieterinnen und Mieter wird allerdings erst die Einführung einer möglichst wirkungsvollen neuen Wohngemeinnützigkeit bringen.“
]]>Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:
]]>„Nach knapp drei Jahren Dialogprozess, Demonstrationen und Streiks waren die Erwartungen an das neue Hochschulgesetz hoch. Leider kann Wissenschaftsministerin Schüle diese nicht erfüllen. Die heutige Anhörung im Wissenschaftsausschuss zeigte: Frau Schüle ändert zwar viele Paragraphen, aber traut sich nicht an substantielle Veränderungen. Diese gibt es nur mit klaren Verpflichtungen durch das Gesetz.
Einige Beispiele für Frau Schüles fehlenden Mut: Die vollmundig angekündigte Quote für unbefristete Stellen hat keinen Eingang ins Hochschulgesetz gefunden. Neue Stellenkategorien, die eine sichere Karriereplanung fernab der Professur ermöglichen sollte, sind entkernt und unterscheiden sich kaum von bisherigen Stellen im prekären Wissenschaftsmittelbau. Und auch für die Studierenden enthält der Gesetzentwurf zu wenig: Sie sollen zukünftig durch eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten vertreten werden, die sie selbst gar nicht wählen dürfen. Studentische Beschäftigte bekommen zwar künftig eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, aber stehen damit weiterhin schlechter da als ihre Berliner Kommilitoninnen und Kommilitone mit 24 Monaten Mindestbeschäftigung.
Die Linksfraktion hat weiterreichende Änderungsvorschläge eingereicht. Wir sagen: Ab zum zweiten Prüfungsversuch, Abschreiben ausdrücklich erwünscht!“
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