Kl. Anfrage: Transparente und bedarfsorientierte Mittelvergabe für Kulturverbände und -projekte

22. November 2022  Anfragen, Kulturpolitik, Parlament, Politisches

Auf Seite 166 sieht der Haushaltsentwurf 2023/2024 des Einzelplans 06 der Landesregierung im Titel 685 70 unter der Zweckbestimmung „Zuschüsse an freie Träger“ für 2023 eine Ausgabe in der Höhe von 8.486.900€ vor. Im darauffolgenden Jahr soll dieser Haushaltstitel 8.489.700€ umfassen. Subsummiert werden in diesem Haushaltstitel sowohl die Förderung von konkreten Kulturprojekten wie Ausstellungen oder Theateraufführungen, als auch die Unterstützung landesweit tätiger, essentieller Kulturverbände wie dem Landesmuseumsverband, dem Verband der freien Theater oder ImPuls Brandenburg. Dabei erhalten sie nicht nur finanzielle Mittel zur Finanzierung von Projektvorhaben, sondern erhalten seit Jahren eine Bezuschussung für den regulären Betrieb von Geschäftsstellen oder zur Grundfinanzierung von bspw. freien Theatern. Der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist dieser Umstand bekannt, weshalb bereits seit einiger Zeit wiederholt die Einführung einer diesem Umstand gerecht werdenden, neuen Förderkategorie zwischen der klassischen Projektförderung einerseits und der strukturellen Förderung andererseits andiskutiert wurde. Auch in der Haushaltsaufstellung würde dieser Schritt zu mehr Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber, aber auch die betroffenen Kulturverbände führen. Denn nach bisherigem Prozedere beschließt der Landesgesetzgeber eine Summe. Kulturverbände können sich dann auf die Mittelverwendung bewerben, das MWFK prüft die eingehenden Unterlagen und verschickt dann Förderbescheide. Für das Haushaltsjahr 2022 sind die Bescheide jedoch z.T. erst Ende des 2. Quartals verschickt worden. Diese Förderpraxis führt zu Planungsunsicherheiten und steht einer bedarfsorientierten, transparenten Kulturförderung entgegen.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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