Kl. Anfrage: Wohnungsleerstand sowie Zweckentfremdung von Wohnraum (spekulativer Leer-stand)

Laut „Wohnungsmarktbeobachtung Land Brandenburg 2020“ stelle der Leerstand von Wohnraum eine gravierende Herausforderung dar: gemäß Mikrozensus waren in Branden-burg im Jahr 2018 ca. 117.000 Wohneinheiten leerstehend.
Auch laut „BBU-Marktmonitor 2021“ sei die Leerstandsquote insbesondere im weiteren Me-tropolenraum besorgniserregend. Ende 2020 betrug die Leerstandsquote dort 10,9 Prozent, was dem höchsten Stand seit 2009 entspricht. Landesweit betrug die Leerstandsquote der BBU-Mitgliedsunternehmen 8,0 Prozent, was circa 24.000 Wohnungen entspricht.
Laut „Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2020“ wurden zwischen 2001 und 2020 im Rahmen verschiedener Stadtumbau-Programme bereits 71.565 Wohnungen zu-rückgebaut, insbesondere in Frankfurt (Oder), Cottbus, Schwedt, Eisenhüttenstadt und Brandenburg an der Havel (insg. 39.250 Wohnungen). Laut „Stadtumbaumonitoring im Land Brandenburg“ standen im Jahr 2020 noch 35.145 Wohnungen in den Monitoringgemeinden leer. In den nächsten Jahren sollen circa 5.440 Wohnungen abgerissen werden.
Zusätzlich gibt es, u.a. durch kommerzielle Kurzzeitvermietungen, spekulativen Leerstand. Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (BbgZwVbG) wurde die Möglichkeit geschaffen, die Zweckentfremdung von Wohnraum un-ter kommunalen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Laut Landesregierung stelle die Zweckentfremdung von Wohnraum kein landesweites Problem dar (siehe Drucksache 7/2453).

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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