Kleine Anfrage: Auswertung der Modellprojekte im Bereich Open – Air Veranstaltungen

Bereits zum zweiten Mal konnten Festivals im Sommer 2021 gar nicht oder nur unter starken Einschränkungen stattfinden. Viele Veranstaltende, aber auch Künstlerinnen und Künstler und Technikerinnen und Techniker hat die Pandemie an den Rand des finanziellen Ruins gebracht. Noch mehr blicken mit Sorgen auf das kommende Jahr, für das die Vorbereitungen schon lange angelaufen sind. Sie vereint mehrheitlich der Wille eines solidarischen Umgangs mit der Pandemie und der Wunsch die eigenen Gäste bestmöglich zu schützen. Seit Ausbruch der Coronapandemie diskutieren die Veranstaltenden u.a. zusammen mit den Verbänden ImPuls Brandenburg und der Livekomm, mit welchen Konzepten zum Hygieneschutz eine Durchführung von Veranstaltungen wieder ermöglicht werden könnte. Bund und Länder haben zudem Programme auf den Weg gebracht, mit denen Einnahmeausfälle kompensiert und Investitionen in den Pandemieschutz ermöglicht werden sollten. Das Wirtschaftsministerium hat im Jahr 2021 die Durchführung einiger Open – Air Veranstaltungen in Form von Modellprojekten unterstützt. In Kooperation mit dem Potsdamer Harding-Zentrum für Risikokompetenz und der Medizinischen Hoch-schule Brandenburg wurden u.a. die Teststrategien der Festivals „Nation of Gondwana“ und „Zurück zu den Wurzeln“ aber auch Veranstaltungen wie die Potsdamer Schlössernacht wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Ergebnisse gilt es nun zu sichern, Fehlstellen zu korrigieren und daraus eine Strategie im Umgang mit Veranstaltungen im Jahr 2022 ab-zuleiten. Diese muss frühestmöglich allen Veranstaltenden transparent gemacht werden, um in die Planungen eintreten zu können. Sicherlich kennt niemand den konkreten Verlauf der Coronapandemie in der kommenden Veranstaltungssaison. Dennoch braucht es auch vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Veranstalterinnen und Veranstalter kalkulierbare Handlungsmöglichkeiten, die langfristig und verlässlich mit den zuständigen Gesundheitsämtern vereinbar sind. Ich frage die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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