Kleine Anfrage: Lehraufträge an den Brandenburger Hochschulen

Seit dem 1. September 2016 ist die Neureglung des § 58 des Brandenburger Hochschulgesetzes, der die Vergabe von Lehraufträgen an den Brandenburger Hochschulen regelt, in Kraft. Nach über zwei Jahren ist es daher an der Zeit zu überprüfen, welche praktischen Änderungen sich aus der gesetzlichen Neuregelung ergeben haben.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat meine Anfrage beantwortet.


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