Kleine Anfrage: Transparenz in der Verwendung von Drittmitteln

Im Jahr 2019 hat laut Statistischem Bundesamt jede Professorin und jeder Professor an einer Universität durchschnittlich 287.000 € an Drittmitteln eingeworben, an den Fachhochschulen waren es 195.700 €. Insgesamt beliefen sich die Drittmitteleinnahmen der Hochschulen 2019 auf 7,9 Mrd. €. Der größte Anteil dieser Mittel stammt mit 2,6 Mrd. € von der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Weitere Drittmittelgeber sind neben dem Bund (2,2 Mrd. €), den Ländern (0,1 Mrd. €) und der Europäischen Union (0,7 Mrd. €) auch Stiftungen (0,5 Mrd.€), sowie die Privatwirtschaft (1,4 Mrd. €).

Drittmittel sind in der Wissenschaftspolitik umstritten, weil sie die Abhängigkeit der Lehre und Forschung von privatwirtschaftlichen Interessen sowie deren Einflussmöglichkeit manifestieren. Unzureichende finanzielle Grundausstattungen der Hochschulen befördern die Abhängigkeit von wettbewerblich organisierten Finanzierungsstrukturen zusätzlich. Statt die Zeit für Forschung und Lehre zu verwenden, müssen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen beträchtlichen Teil ihrer Arbeit für die Verfassung von Drittmittelprojektanträgen aufbringen. Hinzu kommt, dass die zeitlich begrenzte Verfügbarkeit von Drittmitteln befristete Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bedingt. Eine auskömmliche Grundausstattung der Hochschulen, klare Regeln für die Einwerbung von Drittmitteln und die Transparenz über die konkreten Projekte, sowie deren Mittelgeber sind unerlässlich.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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