Kl. Anfrage: Bestand und Leerstand bundeseigener Wohnungen in Brandenburg und Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Angesichts steigender Mieten und Wohnungsnot kommt der Debatte um öffentliche Woh-nungsbestände neue Aktualität zu. Laut Bundestags-Drucksache 20/1802 vom 11.05.2022 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) seit ihrer Gründung im Jahre 2005 bis ins Jahr 2021 rund 39.000 Wohneinheiten veräußert. Zwischen 2013 und 2021 erfolgte der Verkauf in 46,2 Prozent der Fälle an Privatpersonen oder private Gesellschaften.
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Kleine Anfrage: Gedenkort Grüneberg

Zwischen März 1943 und April 1945 existierte in Grüneberg eines der vielen Außenlager des Frauen – KZ Ravensbrück. Bis zu 1.700 Frauen waren hier gleichzeitig untergebracht und mussten Zwangsarbeit in einer Munitionsfabrik der Polte – Werke verrichten. Die Erin-nerung an sie halten Aktive der „Initiative KZ-Außenlager Grüneberg“, angeregt durch das Projekt überLAGERt des Landesjugendring Brandenburg, wach. Sie recherchieren zu den Schicksalen der hier Inhaftierten Frauen, versuchen das ehemalige Lagergelände sichtbar zu halten und debattieren über die Errichtung eines dauerhaften Lern- und Begegnungsortes. Dieses Engagement ist beispielhaft für ehrenamtliche Erinnerungsarbeit am Standort einer der dutzenden ehemaligen Außenlager in Brandenburg.
Im Zuge ihrer Recherchetätigkeiten stießen die Aktiven immer wieder auf Hinweise über bisher nicht identifizierte Grabstätten bzw. Massengräber auf dem ehemaligen Gelände des Außenlagers Grüneberg. Mit dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, hat der Bund sich und die Länder dazu verpflichtet u.a. Gräber der Opfer des nationalsozialistischen Terrorregimes dauerhaft zu erhalten. Sie unterliegen damit einem besonderen Schutzstatus.

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Kleine Anfrage: Teilzeitstudium an Brandenburger Hochschulen

Ein Teilzeitstudium ist eine Entlastung für alle Studierenden mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen. Aber auch jene, die zur Finanzierung ihres Studiums auf einen Nebenjob angewiesen sind oder auf Grund anderer sozialer, gesundheitlicher und individueller Umstände kein Studium in Vollzeit absolvieren können, müssen die Möglichkeit zu einem Teilzeitstudium erhalten. Seit 2014 gibt es drei Möglichkeiten für Studierende sich in Teilzeit immatrikulieren zu lassen bzw. rückmelden zu können: a.) die Hochschulen machen von sich aus von §18 Absatz 4 Gebrauch und organisieren einen Studiengang in Teilzeit, b.) mindestens 20% der Studierenden eines Studienganges beantragen die Überführung in ein Teilzeitstudium und c.) Studierende weisen individuell im Rahmen der Rückmeldung bzw. Immatrikulation nach, dass ihnen nur ein Studium in Teilzeit möglich ist. Diese Regelung stellt eine leichte Verbesserung gegenüber jener Situation dar, die vor der Novelle des Hochschulgesetzes galt. Studentische Initiativen hatten jedoch eine verpflichtende Ermöglichung des Studiums in Teilzeit und die individuelle Wahl zwischen einem Studium in Teil- oder Vollzeit bei Rückmeldung bzw. Immatrikulation gefordert. Das größte praktische Problem ist jedoch nach wie vor, dass das BAföG-Recht des Bundes Teil-zeit-Semester nicht in der Gesamtförderdauer berücksichtigt. Ganzen Beitrag lesen »

Pressemitteilung: Kein Cent mehr für die Garnisonkirche

Zur Ankündigung der Freigabe weiterer Fördermittel des Bundes für das umstrittene Garnisonkirchenprojekt erklären die Potsdamer Landtagsabgeordneten Isabelle Vandre und Marlen Block:

„Aus der verheerenden Kritik des Bundesrechnungshofs an der Arbeit der Stiftung Garnisonkirche hat die Bundesregierung keine Konsequenzen gezogen“, erklärt Vandre.
„Mit der nun erfolgten Freigabe der bisher gesperrten Fördermittel für die Turmkopie verbrennt die Bundesregierung erneut Steuergeld mit Ansage. Es ist offensichtlich, dass das Projekt ohne massive Zuschüsse aus der Staatskasse niemals fertiggestellt werden kann. Die Freigabe der Mittel war zurecht an einen Nachweis über die Gesamtfinanzierung gekoppelt worden. Ob dieser Nachweis vorliegt und wie er aussieht, wird unsere Bundestagsfraktion in Erfahrung bringen.
Es ist ein Unding, dass die Mittelfreigabe nach dem vernichtenden Bericht des Bundesrechnungshofes vollkommen am Parlament vorbei geschieht. Wir fordern, keinen weiteren Cent öffentlicher Gelder für die Turmkopie auszugeben.“

„Das Letzte, was wir in Potsdam brauchen, ist der Turm einer Militärkirche, während in der Ukraine Krieg herrscht“, kritisiert Block.“ Ebenso wenig möchte ich die Ausgestaltung eines Lernorts einer Stiftung überlassen, die sich mit der Garnisonkirche und der damit zusammenhängenden Geschichte versöhnen möchte. Ich erwarte, von einer grünen Kulturstaatsministerin, dass sie sich von diesem Projekt distanziert. Die Hoffnungen auf eine Neuausrichtung des Bundes im Umgang mit der Garnisonkirche waren nach der Bundestagswahl groß. Claudia Roth beweist nun, dass sie den CDU – Kurs fortsetzt und enttäuscht damit alle Erwartungen.“

Kleine Anfrage: Finanzierung des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus (IUC)

In der Drucksache 7/4859 hat die Landesregierung eine Übersicht der bisher bestätigten beziehungsweise geblockten Maßnahmen aus dem Bundesarm 2 des Strukturstärkungsgesetzes dargestellt. Das Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) wurde als ein prioritäres Projekt mit einer Finanzierungssumme von 1 Mrd. Euro eingeordnet.
Der Bericht „Empfehlungen der Expertenkommission zu Eckpunkten und Schwerpunktsetzungen des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus“ rechnet jedoch mit einem Finanzbedarf in Höhe von rund 1,9 Mrd. € für den Aufbau und Betrieb des IUC.
In der Ausschusssitzung des Sonderausschuss Lausitz vom 06.04.2022 erläuterte die Landesregierung, dass eine Finanzierung des IUC im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Grundgesetz (GG) erfolgen soll. Dies bedingt allerdings die Zustimmung des Bundes und aller 16 Bundesländer.
Im Expertenbericht wird weiter darauf hingewiesen, dass die Kostentragung gemäß Art. 91b Abs. 3 GG mit einer Vereinbarung geregelt werden muss. Ein Finanzierungsanteil des Landes Brandenburg ist mit mindestens 10 % einzuplanen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung für bestimmte Infrastrukturen über den Landesarm des Strukturstärkungsgesetzes in Betracht gezogen werden soll. Ganzen Beitrag lesen »

Kl. Anfrage: Wohnberechtigungsschein (WBS) für Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung

Für die Schaffung bzw. den Erhalt von Mietwohnungen mit möglichst sozial verträglichen Mieten gewährt das Land Brandenburg Darlehen und Zuschüsse beim Bau bzw. der Modernisierung und Instandsetzung. Geförderte Wohnungen unterliegen anschließend einer Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte „Soziale Wohnraumförderung“). Bis zum Auslaufen der Bindungen dürfen Vermieterinnen und Vermieter Mietverträge für diese Wohnungen ausnahmslos mit Haushalten abschließen, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für das Land Brandenburg verfügen. Der WBS bedarf eines Antrages und wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Die Einkommensgrenzen liegen laut Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) aktuell bei 15.600 Euro pro Jahr (Einpersonenhaushalt) bzw. 22.000 Euro (Zweipersonenhaushalt), zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.900 Euro bzw. je 2.000 Euro für Kinder. Bereits 2019, also vor Beginn der Coronapandemie und ihren Auswirkungen wie Erwerbslosigkeit, monatelanger Kurzarbeit und Insolvenzen, schätze das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, dass ca. 50 Prozent der Mietshaushalte in Brandenburg perspektivisch unter die Einkommensgrenze für einen WBS fallen und damit ein Anrecht auf mietpreisgebundenen Wohnraum haben werden. Dennoch ist die Anzahl mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg seit 2014 stark rückläufig (siehe Drucksache 7/413). Im Jahr 2014 unterlagen in Brandenburg beispielsweise noch 59.622 Wohnungen den Bindungen, 2018 nur noch 28.787 Wohnungen und in diesem Jahr nur noch 19.658. Bis ins Jahr 2033 wird die Anzahl der Sozialwohnungen laut Landesregierung bis auf 11.865 sinken. Ganzen Beitrag lesen »

PM: Kinder- und Jugendbericht einführen, Ombudsstellen regional etablieren!

Anlässlich des heutigen Fachgesprächs zur Situation von Kindern und Jugendlichen in der Corona – Pandemie im Rahmen des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport, erklären

die bildungspolitische Sprecherin Kathrin Dannenberg und Isabelle Vandre, heutige Vertreterin der Linksfraktion im Ausschuss:

„Die Situation von Kindern und Jugendlichen ist nach wie vor ernst“, betont Vandre.“ Suchtverhalten, Angststörungen und psychische Belastungen haben in der Pandemie massiv zugenommen. Uns allen muss klar sein, dass diesen Entwicklungen nur langfristig begegnet werden kann. Kinder und Jugendliche brauchen jetzt vor allem Zeit mit Gleichaltrigen und müssen Gehör für ihre Bedürfnisse finden. Die Jugendverbände haben das erkannt und ihre Angebote darauf eingestellt. Jetzt müssen wir die Jugendverbandsarbeit mit Personalmitteln stärken, um die Ideen auch umsetzen zu können. Es ist ein Fehler, dass das Programm „Aufholen nach Corona“ die Personalstellen der Jugendverbandsarbeit bisher außen vorgelassen hat. Das Bildungsministerium muss hier nachsteuern und bspw. die nicht abgerufenen Mittel dem Landesjugendring unbürokratisch zur Verfügung stellen“, fordert Vandre. Ganzen Beitrag lesen »

Kleine Anfrage: Kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, deren Bestände und Bautätigkeiten im Land Brandenburg

Vorbemerkung der Fragestellerin: Kommunale Wohnungsbaugesellschaften in Brandenburg vermieten und verwalten Immobilien, welche sich im Besitz des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt befinden. Darüber hinaus können kommunale Wohnungsbaugesellschaften Immobilien zu ihrem Bestand hinzukaufen, in den Neubau von Wohnungen investieren, sowie Immobilien verkaufen. Die kommunalen Wohnungsunternehmen stellen das Rückgrat des sozialen Wohnungsbaus in Brandenburg dar, da sie einen ganz erheblichen Anteil an den Brandenburger Mietwohnungen besitzen. Unter anderem
aufgrund finanzieller Altlasten oder einer zu geringen Eigenkapitalbasis sind diese allerdings oftmals nicht oder nur bedingt in der Lage, die Herausforderung des Wohnungsneubaus zu stemmen. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Regionen gar keine kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Neubauaktivitäten beschränken sich in diesen oftmals auf private, profitorientierte Unternehmen. Der Bestand an Sozialwohnungen in Brandenburg ist seit vielen Jahren stark rückläufig und die Neubaubemühungen der Landesregierung haben diesen Rückgang bisher nicht kompensiert. Die soziale Wohnraumförderung bleibt bisher hinter der benötigten Anzahl von neu zu schaffenden, bezahlbaren Wohnungen zurück. Ganzen Beitrag lesen »

PM: Chance vertan – Wohnungsbauförderung ohne langfristigen sozialen Anspruch und Klimaschutz

Heute veröffentlichte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) eine neue Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus, die rückwirkend zum 1.1.2022 gilt.
Dazu erklärt die mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion Isabelle Vandre:

Erst lässt das Bauministerium uns über drei Monate auf die neue Richtlinie warten und dann präsentiert es so eine Enttäuschung. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist enorm. Doch die explodierenden Baukosten bremsen den Neubau.

Mehr denn je ist es jetzt notwendig, die Richtlinie zu überarbeiten: Fördergelder müssen bei denen ankommen, die selber daran interessiert sind, dass Wohnungen langfristig bezahlbar bleiben. Und das sind die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Im Gegensatz zu privaten Investor*innen unterliegen die nämlich einer demokratischen Kontrolle der Kommunen bzw. ihrer Mitglieder. An sie sollten daher die Wohnraumfördermittel des Landes ausgereicht werden und nicht an die privaten Unternehmen.

Außerdem lässt das Ministerium den Klimaschutz weiterhin außer Acht: während die Förderung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht erhöht wurden, wurde die Förderobergrenze für Neubaumaßnahmen um 12 Prozent erhöht. Damit wächst der Anreiz, abzureißen und neu zu bauen, anstatt bestehenden Wohnraum zu modernisieren – ein schlechter Tag für den Klimaschutz.

Kleine Anfrage: Stiftung Garnisonkirche Potsdam

Im Jahr 2008 errichteten die Evangelische Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz (EKBO), der Kirchenkreis Potsdam, der Evangelisch – Kirchliche Hilfsverein und die Landeshauptstadt Potsdam die Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP). Bei der Stiftung handelt es sich um eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 2 Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg (StiftGBbg) und des § 2 des Kirchengesetzes über kirchliche Stiftungen in der EKBO (Kirchliches Stiftungsgesetz – KiStiftG). Die Rechtsaufsicht über die Stiftung Garnisonkirche liegt demnach bei der EKBO. Das Land Brandenburg hat die Stiftung Garnisonkirche mit Unterschrift des damaligen Innenministers Jörg Schönbohm am 8. Dezember 2008 anerkannt. Das Land Brandenburg hat einen Sitz im Kuratorium der SGP, welcher derzeit vom Innenminister Michael Stübgen wahrgenommen wird. Die Stadt Potsdam wird von ihrem Oberbürgermeister Mike Schubert vertreten, der seinen Aufgaben auf Basis von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung nachkommt. Ganzen Beitrag lesen »