PM: Erholungsorte für Potsdamer*innen und Besucher*innen, statt gut bewachter musealer Parkanlagen 

Die Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) sind auch wegen ihrer Zugänglichkeit ein wichtiger Naherholungsort für viele Menschen. Die meisten gehen mit „Ihrem“ Park auch sehr achtsam um. Dennoch schaltet die SPSG wie am 29. März 2022 angekündigt, eine Eskalationsstufe höher, um ihre Parkordnung durchzusetzen. Anstelle des Wachpersonals des Subunternehmens Federicus wird nun der Ordnungsdienst der SPSG eingeschaltet. Diese soll bei Verstößen Personen festhalten und Personalien aufnehmen dürfen, bis die Polizei eintrifft. Der Bußgeldkatalog bleibt dabei schwammig, die Strafen können bis zu 10.000 € betragen.

Dazu äußern sich die Potsdamer Landtagsabgeordneten der LINKEN, Isabelle Vandre und Marlen Block:

    Isabelle Vandre: „Die restriktiven Maßnahmen der Stiftung heizen den Konflikt um die Nutzung der Parks weiter an. Anstatt die Parks und Gärten an die Bedürfnisse der Menschen im 21. Jahrhundert anzupassen, greift die Stiftung mit preußischer Härte gegen all jene durch, die sich kein Eigenheim am Ufer Potsdamer Seen leisten können. Wir sollten lieber darüber diskutieren, wie beispielsweise durch das Aufstellen weiterer Mülleimer an frequentieren Orten, das Ausweisen von Brutstellen oder die Befestigung der Wege für Fahrradfahrer:innen, die Interessen aller miteinander vereint werden können. So bleibt der schale Beigeschmack, dass die SPSG mehr in die Anstrengung investiert, Potsdam zu einem Museum für Tourist:innen zu machen, als tatsächliche Lösungen für eine Verbindung des Schutzes des Welterbes und der Natur mit dem Naherholungsbedürfnis der Potsdamer:innen zu suchen.“

    Marlen Block: „Wir sind uns ja einig, dass nach dem Picknick oder dem Feiern der Müll beseitigt werden und beim Baden Acht auf Brutplätze gegeben werden muss. Dafür aber neben Ordnungsamt und Mitarbeiter*innen von Federicus, private Sicherheitsunternehmen einzusetzen, schafft auch ein Klima der Verfolgung gegenüber Menschen, die achtsam das Potsdamer Weltkulturerbe genießen wollen und sich zum Beispiel nur kurz auf einer Rasenfläche niederlassen oder ein Bad im See genießen wollen. Die Ankündigung rigoroser Bußgeldverhängung zeigt, dass die SPSG keinerlei Interesse an einer Diskussion über unterschiedliche Nutzungsbedürfnisse hat, sondern vor Ort ihre Macht und ihre Regeln durchsetzen möchte – koste es was es wolle.“

Beide Abgeordnete sind sich einig, dass mit der Coronapandemie noch stärker als davor kostenlose Orte im Freien zum Verweilen gebraucht werden. Augenmaß und Erhalt des Weltkulturerbes als kostenfrei zugänglicher, lebendiger und vor allem auch nutzbarer Ort, ist angebrachter als Sanktionsandrohungen.


Ein Kommentar zu „PM: Erholungsorte für Potsdamer*innen und Besucher*innen, statt gut bewachter musealer Parkanlagen ”

  • Laura Schütt sagt:

    Guten Tag!

    Ich möchte gerne kurz über mein – von der SPSG als ordnungswidrig identifizierten – Vergehen vom 16.03.2023 berichten.

    Ich war mit meinem Hund Bruno beim Anlegesteg des Wassertaxis im Park Babelsberg unterwegs. Dort ließ ich ihn kurz von der Leine, damit er ins Wasser kann. Die Stelle hatte ich bewusst ausgewählt, da hier niemand im oder am Wasser durch uns gestört ist. An diesem Tag waren ohnehin keine Besucher weit und breit zu sehen. Als er wieder aus dem Wasser kam, gingen wir unter dem Steg durch, wo ich ihn gerade wieder anleinen wollte. Genau in diesem Moment kamen die beiden Herren vom Ordnungsamt vom Gehweg aus auf mich zu. Sie forderten meine Personalien aufgrund des Verstoßes. Diese gab ich ihnen auch gleich. Sie belehrten mich, dass Hunde nicht von der Leine gelassen werden dürfen. Meine Erklärung, dass ich ihn nur schnell im Wasser abgeleint hatte, war natürlich nicht gültig.
    Seit ich denken kann, bin ich regelmäßige Besucherin des Parks Babelsberg – im Sommer wie im Winter. Ich habe mich immer umsichtig Verhalten. Ich habe sogar regelmäßig den Müll von unachtsamen Besuchern weggeräumt und entsorgt. Die Schönheit und die Geschichte des Parks habe ich immer bewundert und geachtet. Ich kenne dort jeden Winkel.

    Das Bußgeld von 55 Euro (!!!) für mein Vergehen empfinde ich als komplett unverhältnismäßig. Es ist durchaus sinnstiftend ein Vergehen individuell zu beurteilen. Es ist ein Unterschied, wenn ein riesiger Hund auf einer Wiese wild umher rennt und sich die Besitzer nicht drum kümmern. Die Besitzer verhalten sich in diesem Fall respektlos und ihr Hund stellt eine Gefahr dar.

    Heute am 12. Mai hat sich die Geschichte fortgesetzt:

    Ich erhielt erneut eine Aufforderung zur Zahlung der 55 Euro. + 25 EUR Verfahrensgebühren + 3.50 EUR Auslagen

    Wie kann man sich gegen den bürokratischen Terror wehren? Die 55 EUR wurden bereits schweren Herzens im März bezahlt.

    Freundliche Grüße

    Laura Schütt

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert