Pressemitteilung: Tabbert (BSW) pennt beim Mieterschutz

Die Brandenburger Landesregierung hat eine neue Mietpreisbegrenzungs- und
Kappungsgrenzenverordnung auf den Weg gebracht. Diese gilt am 01. Januar
2026 und weitet den Geltungsbereich von bisher 19 auf nun 36 Brandenburger Kommunen aus. Dazu erklärt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre, Sprecherin zur Bekämpfung von Immobilienspekulation der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag:

„Die Ausweitung des Geltungsbereiches von 19 auf 36 Kommunen bestätigt, wovor
wir als Linke lange warnen: Die Mietenkrise ist auch in Brandenburg Realität. Jedoch
hat sich die Mietpreisbremse als löchrig erwiesen und wird durch möblierte
Appartements oder Indexmieten regelmäßig umgangen. Als Einzelmaßnahme ist die
Mietpreisbremse unzureichend. Die Landesregierung sollte endlich den ganzen
Instrumentenkasten des Mieter:innenschutzes nutzen.

Vor allem muss die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter
Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Das ist lange überfällig. Die
Landesregierung hätte eine entsprechende Verordnung für Kommunen mit
angespanntem Wohnungsmarkt zusammen mit der Mietpreisbremse auf den Weg
bringen können. Voraussetzung dafür ist das gleiche Gutachten, das die
Landesregierung sowieso in Auftrag gegeben hat. Doch das hat Infrastrukturminister
Tabbert (BSW) offenbar verpennt. Das ist ein schweres Versäumnis. Die
Mieterbreisbremse ist nur das absolute Minimum, echter Mieter:innenschutz braucht
mehr.“