- 13.03.2026
Kleine Anfrage „Geldwäsche in deutschen Zollfreilagern“ 13.03.2026
Seit Jahren benutzen Überreiche sogenannte Zollfreilager, um Wertgegenstände wie Kunstwerke oder Edelmetalle zu lagern. Ursprünglich als Kurzzeitlagerstätten gedacht, sind sie inzwischen zu dauerhaften Lagerstätten für Luxusgüter geworden. Der Vorteil der Eigentümer:innen: Für die eingelagerten Güter fallen weder Zoll noch Steuern an und die Besitzverhältnisse bleiben oftmals anonym. Selbst Eigentümer:innenwechsel können in Zollfreilagern stattfinden, ohne dass Behörden darüber informiert werden müssen.
In diesen Blackboxes können Geldwäsche, Vermögensverschleierung und andere Formen der Finanzkriminalität von den Behörden und der Öffentlichkeit unbemerkt ihren Lauf nehmen. Vor diesem Hintergrund habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um ihren Kenntnisstand sowie mögliche Maßnahmen gegen diese Risiken zu erfragen.
Zur Antwort der Bundesregierung sage ich Folgendes:
„Trotz ihrer Brisanz für Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Umgehung von Sanktionen scheinen Zollfreilager nach wie vor rechtsfreie Räume zu sein. Die Bundesregierung hat weder Kenntnisse darüber, was in den Zollfreilagern passiert, noch wie viele Steuern dem Staat entgehen – und das trotz der Veröffentlichungen und Berichterstattungen von vor 4 Jahren. Vor diesem Hintergrund leuchtet es nicht ein, wie die Bundesregierung zu der Erkenntnis gelangt, mit der bestehenden Praxis der Zollfreilager gingen keine größeren ertragsteuerlichen Risiken einher. Denn regelmäßig wechseln dort Güter die Besitzer:innen, deren Werte sich im mehrstelligen Millionenbereich bewegen. Ebenso wenig nachvollziehbar ist, dass die Bundesregierung die Einführung einer maximalen Haltefrist von Gütern in Zollfreilagern ablehnt. Dabei ist dies die zentrale Forderung, die bereits seit Jahren auf europäischer Ebene zur Vermeidung von Finanzkriminalität in Zollfreilagern diskutiert wird. Die Einführung einer maximalen Haltedauer von Waren und Gütern würde den ursprünglichen Zweck von Zollfreilagern stärken: eine Lagerung bis zur Klärung ihres Zielortes. Es ist unglaublich, dass die vor knapp vier Jahren geschaffene Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bisher keine einzige Durchsuchung oder Sicherstellung in Zollfreilagern durchgeführt hat. Wieso nutzen wir die ZfS nicht, wenn Zollfreilager so offensichtlich für kriminelle Aktivitäten von Überreichen genutzt werden?“