Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder dienen dem kollektiven Schutz der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Sie folgen dem Gedanken der partnerschaftlichen Stellung von Personalvertretung und Dienststelle. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet das Personalvertretungsrecht in einer seiner Entscheidungen als ein „wichtiges Mittel zur Wahrung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung in der Dienst-stelle“ (BVerfGE 28, 314). Demokratische Hochschulstrukturen benötigen eine wirksame und transparente Personalvertretung, die alle Beschäftigten einschließt. An den Hochschulen wird zwischen haupt- und nebenberuflich tätigem Personal unterschieden (Abschnitt 6 des Hochschulgesetzes des Landes Brandenburg, 23.9.2020). Darunter befinden sich neben fest angestellten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Verwaltungspersonal und technischen Kräften auch Studentinnen und Studenten, befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Privatdozentinnen und Privatdozenten. Doch sie gehören unterschiedlichen Statusgruppen an. Einige sind Mitglieder der Hochschule, andere nicht. Ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte sind unterschiedlich geregelt.Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2018 ist den Studierenden das aktive Recht auf eine Personalvertretung eingeräumt worden, allerdings kann das passive Wahlrecht ohne weitere Anpassungen, bspw. in den Bereichen der Amtszeit und Vorbeschäftigungszeit, faktisch nicht genutzt werden.In ihren Ausführungen zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes sicherte Ministerin Manja Schüle am 25. März 2021 im Landtag den Studierenden zu, dass sie „mitbestimmen und mitgestalten“ und deswegen „auch das passive Wahlrecht erhalten“ sollen. Zum Zeitplan äußerte die Ministerin: „Im 3. Quartal wollen wir fertig sein.“ Allerdings wird das Interesse des MWFK an einer schnellen und wirksamen Personalvertretung der studentischen Beschäftigten an den Hochschulen von den GEW Studis Brandenburg bestritten. Nicht mehr als eine „politische Absichtserklärung“ sei von den Plänen, den Studierenden schnellstmöglich die Personalvertretung zu ermöglichen, übriggeblieben (PM GEW Studis Brandenburg, 16.6.2021).
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.
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