Anfragen

Kleine Anfrage: Umsetzung der Neuerungen in der Landesbauordnung (BbgBO)

Nach dem Beschluss des Landtags im Dezember 2020 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) im Februar 2021 in Kraft getreten. Die Regierungskoalition hat die Novelle der Landesbauordnung mit dem Versprechen verbunden, der ökologischen Nachhaltigkeit im Landesbaurecht eine hohe Priorität zu verschaffen. Mittlerweile sind die Änderungen seit fast zwei Jahren gültig. Zusätzlich hat der Landtag bereits im Dezember 2020 einen Beschluss auf Grundlage eines Entschließungsantrages der Koalitionsfraktionen gefasst (Drucksache 7/2553-B), in welchem er die Landesregierung auffordert, eine Reihe von Verpflichtungen einzugehen, welche über die festgesetzten Regelungen der BbgBO hinausgehen.

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Kleine Anfrage: Raum- und Sanierungsbedarf an den Brandenburger Hochschulen

Laut Presseberichterstattung vom 13.10.2022 wies Prof. Dr. Oliver Günther, Präsident der
Universität Potsdam, kürzlich im Hauptausschuss der Potsdamer Stadtverordnetenver-
sammlung auf wachsende Platzprobleme an der UP hin. Beispielsweise gäbe es für den
neuen Studiengang Berufsschullehramt nicht genügend Räume. Erschwert werde die Si-
tuation zudem durch fehlende Kapazitäten des Brandenburgischen Landesbetriebes für Lie-
genschaften und Bau. Hinzu kommt, dass Bau- und Sanierungsvorhaben aktuell überall auf
Grund von Bau- und Grundstückskostensteigerungen ins Stocken geraten. Notwendige
Baumaßnahmen zur Kapazitätserweiterung oder eventuelle Sanierungsvorhaben bspw. zur
Steigerung der Energieeffizienz werden damit zusätzlich erschwert, eventuell sogar verun-
möglicht.

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Kleine Anfrage: Rahmenbedingungen und Perspektiven für das Ü7-Verfahren

Das Ü7-Verfahren bestimmt entscheidend darüber, in wie weit Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 die Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen, die ihren Interessen, Fähigkeiten, Bedürfnissen gut entspricht. Nicht allen Wünschen kann entsprochen werden und das verursacht bei vielen Kindern und Familien Stress und Unsicherheit. Die Probleme des Ü7-Verfahrens sind vielfältig. Zu ihnen gehören

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Kleine Anfrage: Fördermittel des Landes Brandenburg für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte

Im Jahr 2018 befragte die Abgeordnete Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) die damalige Landesregierung zu den Kosten für den Abriss der Fachhochschule Potsdam. Aus der Antwort (Drucksache 6/8101) geht hervor, dass die Sanierungsmaßnahmen in der Potsdamer Stadtmitte (Stand Sommer 2017) mit knapp 58,3 Millionen Euro bezuschusst wurden. Die Unterstützung erfolgte aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung.

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Kleine Anfrage: Auswirkungen der Wohngeldreform auf Brandenburger Haushalte

Ab dem 1. Januar 2023 sollen bundesweit laut Schätzungen der Bundesregierung circa
1,4 Millionen Haushalte einen Wohngeldanspruch haben – ungefähr 800.000 Haushalte
mehr als bisher. Außerdem soll sich der durchschnittliche Wohngeldbetrag von circa 180
Euro auf 370 Euro pro Monat erhöhen.

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Kleine Anfrage: Ausgereichte Mittel der Wohnraumförderung und des Stadtumbaus

Die soziale Wohnraumförderung des Landes stellt ein zentrales Instrument zur Sicherung der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum dar. Um die Wirksamkeit der Förderung bewerten zu können, ist es essentiell, neben der Entwicklung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums auch die genaue Verwendung der bereitgestellten Mittel zu betrachten. Um die Entwicklung des Wohnungswesens in Brandenburg differenziert zu bewerten, muss zudem der in einigen Regionen des Landes weiterhin verfolgte Rückbau von Wohneinheiten im Rahmen der Bundesprogramme zum Stadtumbau einbezogen werden.

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Kl. Anfrage: Transparente und bedarfsorientierte Mittelvergabe für Kulturverbände und -projekte

22. November 2022  Anfragen, Kulturpolitik, Parlament, Politisches

Auf Seite 166 sieht der Haushaltsentwurf 2023/2024 des Einzelplans 06 der Landesregierung im Titel 685 70 unter der Zweckbestimmung „Zuschüsse an freie Träger“ für 2023 eine Ausgabe in der Höhe von 8.486.900€ vor. Im darauffolgenden Jahr soll dieser Haushaltstitel 8.489.700€ umfassen. Subsummiert werden in diesem Haushaltstitel sowohl die Förderung von konkreten Kulturprojekten wie Ausstellungen oder Theateraufführungen, als auch die Unterstützung landesweit tätiger, essentieller Kulturverbände wie dem Landesmuseumsverband, dem Verband der freien Theater oder ImPuls Brandenburg. Dabei erhalten sie nicht nur finanzielle Mittel zur Finanzierung von Projektvorhaben, sondern erhalten seit Jahren eine Bezuschussung für den regulären Betrieb von Geschäftsstellen oder zur Grundfinanzierung von bspw. freien Theatern. Der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist dieser Umstand bekannt, weshalb bereits seit einiger Zeit wiederholt die Einführung einer diesem Umstand gerecht werdenden, neuen Förderkategorie zwischen der klassischen Projektförderung einerseits und der strukturellen Förderung andererseits andiskutiert wurde. Auch in der Haushaltsaufstellung würde dieser Schritt zu mehr Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber, aber auch die betroffenen Kulturverbände führen. Denn nach bisherigem Prozedere beschließt der Landesgesetzgeber eine Summe. Kulturverbände können sich dann auf die Mittelverwendung bewerben, das MWFK prüft die eingehenden Unterlagen und verschickt dann Förderbescheide. Für das Haushaltsjahr 2022 sind die Bescheide jedoch z.T. erst Ende des 2. Quartals verschickt worden. Diese Förderpraxis führt zu Planungsunsicherheiten und steht einer bedarfsorientierten, transparenten Kulturförderung entgegen.

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Kl. Anfrage: Indexmieten im Land Brandenburg in Zeiten hoher Inflationsraten

22. November 2022  Anfragen, Parlament, Politisches

Gemäß § 557 b BGB kann im Mietvertrag eine so genannte Indexmiete vereinbart werden. Die Miete richtet sich dann nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“, kurz „Verbraucherpreisin-dex“ (VPI). Mieterhöhungsmöglichkeiten wegen Modernisierung, Energieeinsparung oder der Unterschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind nicht zulässig. Bei einer Index-miete bleibt die Miethöhe für ein Jahr unverändert und kann anschließend, zeitlich unbe-schränkt, angepasst werden. Dafür ist keine erneute Einverständniserklärung durch die Mie-tenden erforderlich. Zusätzlich darf die Miete bei steigenden Betriebskosten sowie wegen baulicher Maßnahmen, welche die Vermieterin/der Vermieter nicht zu vertreten hat, erhöht werden. Die Mietpreisbremse greift bei Indexmietverträgen nur beim Abschluss des Miet-vertrages (ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent), allerdings nicht mehr bei nach-folgenden Mieterhöhungen. Hohe Inflationsraten können so zu unbegrenzt hohen und re-gelmäßigen Mieterhöhungen führen, die durch keine Kappungsgrenze eingeschränkt wer-den. In den vergangenen zehn Jahren ist der VPI beispielsweise um 21,4 Prozent gestiegen, davon 8,9 Prozent allein im vergangenen Jahr (Stand Juli 2022).

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Kl. Anfrage: Zukünftige Entwicklung des Campus Griebnitzsee

Der Campus Griebnitzsee ist einer der drei Standorte der Universität Potsdam. Neben der Juristischen, sowie der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, ist hier auch die 2017 gegründete Digital Engineering Fakultät angesiedelt. Sie ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Universität Potsdam und dem privatwirtschaftlichen Hasso – Plattner – Institut, das seit seiner Firmengründung im Jahr 1998 ebenfalls am Griebnitzsee angesiedelt ist. Die Hasso Plattner Foundation plant seit einiger Zeit die deutliche Erweiterung ihres Standortes. Ziel sei die mittelfristige Entwicklung zu einem „universitären Kompetenzzentrum im Bereich Digital Engineering“, wie es auf der Homepage der HPF heißt1. Zu diesem Zweck wurden bereits neue Gebäude errichtet, weitere B- Planverfahren befinden sich aktuell in der Ab-stimmung der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung.
Zwischen S-Bahntrasse nach Berlin, HPI Ausbauplänen und Medienstadt Babelsberg ist Griebnitzsee zudem der größte Wohnheimstandort des Studentenwerks Potsdam. An der Stahnsdorfer Straße hat das Studentenwerk insgesamt 547 Wohnheimplätze. Bei allen am-bitionierten Zukunftsplänen für Babelsberg (HPI, Liebeskindturm etc.) ist es notwendig, die Qualität des Campus Griebnitzsee als Ort des Lernens, aber auch des studentischen Le-bens nicht aus dem Blick zu verlieren.

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Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit in Brandenburg

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Die Landesregierung hat sich laut Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, „Kom-munen bei der Vermeidung und Behebung von (drohender) Wohnungs- und Obdachlosig-keit“ zu unterstützen. Dafür soll in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen eine belast-bare Datengrundlage erarbeitet werden, welche Orientierung für weitere Maßnahmen und Hilfsangebote geben soll. Laut Statistischem Bundesamt waren zum Stichtag 31.01.2022 insgesamt 1.295 Menschen in Brandenburg wohnungslos, davon 615 Menschen in Pots-dam, 150 Menschen in Brandenburg an der Havel und 105 Menschen in Cottbus.

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