Anfragen

Kleine Anfrage: Hochschulpakt und Zukunftsvertrag Lehre und Studium

Bund und Länder legten in den vergangenen Jahren zwei Sonderprogramme auf, die das Ziel hatten, Lehre und Studium an den deutschen Hochschulen zu verbessern. Der Hochschulpakt war vorrangig darauf ausgerichtet, die Studienplatzkapazitäten an den Hochschulen auszuweiten, um einer steigenden Zahl von Studierenden das Studium zu ermöglichen. Die Bund-Länder-Vereinbarung trat 2007 in Kraft und endete 2020, daran schließt sich eine dreijährige Auslaufphase bis 2023 an. Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ begann 2021 und gilt unbefristet. Im Mittelpunkt steht die Steigerung der Qualität von Lehre und Studium, verbunden mit dem Erhalt der aufgebauten Studienkapazitäten.

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Kleine Anfrage: Zwangsräumungen im Land Brandenburg

Jeder Mensch muss das Recht auf angemessenen Wohnraum garantiert bekommen. Wer jedoch die Miete oder die Nebenkosten nicht bezahlt, kann zwangsweise aus der Wohnung geräumt werden. Für die von Zwangsräumung betroffenen Menschen bedeutet dies den Verlust des eigenen Wohnraums. Verdeckte Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind für viele zwangsgeräumte Menschen die unmittelbare Folge und bittere Realität. Finanzielle Probleme, Sucht, Erkrankungen und weitere häufig gleichzeitig auftretende Problemlagen werden durch Zwangsräumungen weiter verschärft. Zwangsräumungen müssen daher vermieden und Menschen in allen Lebensphasen unterstützt werden.

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Nachfrage zur Kleinen Anfrage „Fördermittel des Landes Brandenburg für das Sanie-
rungsgebiet Potsdamer Mitte“

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Fördermittel des Landes Brandenburg für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte“ (Drucksache 7/6924) erklärt die Landesregierung auf zwei Fragen, dass eine konkrete Beantwortung auf Grund der zeitlichen Fristen für Kleine Anfragen nicht möglich sei. Daher möchte die Fragestellerin der Landesregierung noch einmal die Möglichkeit geben auf die eingereichten Fragen ausführlicher zu antworten. Darüber hinaus gibt es weiteren Konkretisierungsbedarf.

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Kleine Anfrage: Umsetzung der Neuerungen in der Landesbauordnung (BbgBO)

Nach dem Beschluss des Landtags im Dezember 2020 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) im Februar 2021 in Kraft getreten. Die Regierungskoalition hat die Novelle der Landesbauordnung mit dem Versprechen verbunden, der ökologischen Nachhaltigkeit im Landesbaurecht eine hohe Priorität zu verschaffen. Mittlerweile sind die Änderungen seit fast zwei Jahren gültig. Zusätzlich hat der Landtag bereits im Dezember 2020 einen Beschluss auf Grundlage eines Entschließungsantrages der Koalitionsfraktionen gefasst (Drucksache 7/2553-B), in welchem er die Landesregierung auffordert, eine Reihe von Verpflichtungen einzugehen, welche über die festgesetzten Regelungen der BbgBO hinausgehen.

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Kleine Anfrage: Raum- und Sanierungsbedarf an den Brandenburger Hochschulen

Laut Presseberichterstattung vom 13.10.2022 wies Prof. Dr. Oliver Günther, Präsident der
Universität Potsdam, kürzlich im Hauptausschuss der Potsdamer Stadtverordnetenver-
sammlung auf wachsende Platzprobleme an der UP hin. Beispielsweise gäbe es für den
neuen Studiengang Berufsschullehramt nicht genügend Räume. Erschwert werde die Si-
tuation zudem durch fehlende Kapazitäten des Brandenburgischen Landesbetriebes für Lie-
genschaften und Bau. Hinzu kommt, dass Bau- und Sanierungsvorhaben aktuell überall auf
Grund von Bau- und Grundstückskostensteigerungen ins Stocken geraten. Notwendige
Baumaßnahmen zur Kapazitätserweiterung oder eventuelle Sanierungsvorhaben bspw. zur
Steigerung der Energieeffizienz werden damit zusätzlich erschwert, eventuell sogar verun-
möglicht.

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Kleine Anfrage: Rahmenbedingungen und Perspektiven für das Ü7-Verfahren

Das Ü7-Verfahren bestimmt entscheidend darüber, in wie weit Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 die Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen, die ihren Interessen, Fähigkeiten, Bedürfnissen gut entspricht. Nicht allen Wünschen kann entsprochen werden und das verursacht bei vielen Kindern und Familien Stress und Unsicherheit. Die Probleme des Ü7-Verfahrens sind vielfältig. Zu ihnen gehören

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Kleine Anfrage: Fördermittel des Landes Brandenburg für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte

Im Jahr 2018 befragte die Abgeordnete Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) die damalige Landesregierung zu den Kosten für den Abriss der Fachhochschule Potsdam. Aus der Antwort (Drucksache 6/8101) geht hervor, dass die Sanierungsmaßnahmen in der Potsdamer Stadtmitte (Stand Sommer 2017) mit knapp 58,3 Millionen Euro bezuschusst wurden. Die Unterstützung erfolgte aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung.

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Kleine Anfrage: Auswirkungen der Wohngeldreform auf Brandenburger Haushalte

Ab dem 1. Januar 2023 sollen bundesweit laut Schätzungen der Bundesregierung circa
1,4 Millionen Haushalte einen Wohngeldanspruch haben – ungefähr 800.000 Haushalte
mehr als bisher. Außerdem soll sich der durchschnittliche Wohngeldbetrag von circa 180
Euro auf 370 Euro pro Monat erhöhen.

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Kleine Anfrage: Ausgereichte Mittel der Wohnraumförderung und des Stadtumbaus

Die soziale Wohnraumförderung des Landes stellt ein zentrales Instrument zur Sicherung der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum dar. Um die Wirksamkeit der Förderung bewerten zu können, ist es essentiell, neben der Entwicklung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums auch die genaue Verwendung der bereitgestellten Mittel zu betrachten. Um die Entwicklung des Wohnungswesens in Brandenburg differenziert zu bewerten, muss zudem der in einigen Regionen des Landes weiterhin verfolgte Rückbau von Wohneinheiten im Rahmen der Bundesprogramme zum Stadtumbau einbezogen werden.

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Kl. Anfrage: Transparente und bedarfsorientierte Mittelvergabe für Kulturverbände und -projekte

22. November 2022  Anfragen, Kulturpolitik, Parlament, Politisches

Auf Seite 166 sieht der Haushaltsentwurf 2023/2024 des Einzelplans 06 der Landesregierung im Titel 685 70 unter der Zweckbestimmung „Zuschüsse an freie Träger“ für 2023 eine Ausgabe in der Höhe von 8.486.900€ vor. Im darauffolgenden Jahr soll dieser Haushaltstitel 8.489.700€ umfassen. Subsummiert werden in diesem Haushaltstitel sowohl die Förderung von konkreten Kulturprojekten wie Ausstellungen oder Theateraufführungen, als auch die Unterstützung landesweit tätiger, essentieller Kulturverbände wie dem Landesmuseumsverband, dem Verband der freien Theater oder ImPuls Brandenburg. Dabei erhalten sie nicht nur finanzielle Mittel zur Finanzierung von Projektvorhaben, sondern erhalten seit Jahren eine Bezuschussung für den regulären Betrieb von Geschäftsstellen oder zur Grundfinanzierung von bspw. freien Theatern. Der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist dieser Umstand bekannt, weshalb bereits seit einiger Zeit wiederholt die Einführung einer diesem Umstand gerecht werdenden, neuen Förderkategorie zwischen der klassischen Projektförderung einerseits und der strukturellen Förderung andererseits andiskutiert wurde. Auch in der Haushaltsaufstellung würde dieser Schritt zu mehr Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber, aber auch die betroffenen Kulturverbände führen. Denn nach bisherigem Prozedere beschließt der Landesgesetzgeber eine Summe. Kulturverbände können sich dann auf die Mittelverwendung bewerben, das MWFK prüft die eingehenden Unterlagen und verschickt dann Förderbescheide. Für das Haushaltsjahr 2022 sind die Bescheide jedoch z.T. erst Ende des 2. Quartals verschickt worden. Diese Förderpraxis führt zu Planungsunsicherheiten und steht einer bedarfsorientierten, transparenten Kulturförderung entgegen.

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