Kleine Anfrage: Zwangsräumungen im Land Brandenburg

Jeder Mensch muss das Recht auf angemessenen Wohnraum garantiert bekommen. Wer jedoch die Miete oder die Nebenkosten nicht bezahlt, kann zwangsweise aus der Wohnung geräumt werden. Für die von Zwangsräumung betroffenen Menschen bedeutet dies den Verlust des eigenen Wohnraums. Verdeckte Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind für viele zwangsgeräumte Menschen die unmittelbare Folge und bittere Realität. Finanzielle Probleme, Sucht, Erkrankungen und weitere häufig gleichzeitig auftretende Problemlagen werden durch Zwangsräumungen weiter verschärft. Zwangsräumungen müssen daher vermieden und Menschen in allen Lebensphasen unterstützt werden.

Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) wurden im Jahr 2019 in Brandenburg insgesamt 319 Zwangsräumungen durchgeführt. Im Jahr 2020 wurden 1.276 Haushalte zwangsgeräumt (siehe Bundestags-Drucksache 19/32251, S. 50). Nach Artikel 47 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg darf die Räumung einer Wohnung nur dann vollzogen werden, wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht. Bei einer Abwägung der Interessen ist die Bedeutung der Wohnung für die Führung eines menschenwürdigen Lebens besonders zu berücksichtigen.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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