Laut „Wohnungsmarktbeobachtung Land Brandenburg 2020“ stelle der Leerstand von Wohnraum eine gravierende Herausforderung dar: gemäß Mikrozensus waren in Branden-burg im Jahr 2018 ca. 117.000 Wohneinheiten leerstehend.
Auch laut „BBU-Marktmonitor 2021“ sei die Leerstandsquote insbesondere im weiteren Me-tropolenraum besorgniserregend. Ende 2020 betrug die Leerstandsquote dort 10,9 Prozent, was dem höchsten Stand seit 2009 entspricht. Landesweit betrug die Leerstandsquote der BBU-Mitgliedsunternehmen 8,0 Prozent, was circa 24.000 Wohnungen entspricht.
Laut „Grundstücksmarktbericht für das Land Brandenburg 2020“ wurden zwischen 2001 und 2020 im Rahmen verschiedener Stadtumbau-Programme bereits 71.565 Wohnungen zu-rückgebaut, insbesondere in Frankfurt (Oder), Cottbus, Schwedt, Eisenhüttenstadt und Brandenburg an der Havel (insg. 39.250 Wohnungen). Laut „Stadtumbaumonitoring im Land Brandenburg“ standen im Jahr 2020 noch 35.145 Wohnungen in den Monitoringgemeinden leer. In den nächsten Jahren sollen circa 5.440 Wohnungen abgerissen werden.
Zusätzlich gibt es, u.a. durch kommerzielle Kurzzeitvermietungen, spekulativen Leerstand. Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (BbgZwVbG) wurde die Möglichkeit geschaffen, die Zweckentfremdung von Wohnraum un-ter kommunalen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Laut Landesregierung stelle die Zweckentfremdung von Wohnraum kein landesweites Problem dar (siehe Drucksache 7/2453).
Anfragen
Kl. Anfrage: Wohnungsleerstand sowie Zweckentfremdung von Wohnraum (spekulativer Leer-stand)
Kl. Anfrage: Open-Air-, Festival- und Clubveranstaltungen unter Pandemiebedingungen
Erstmals können diesen Sommer wieder größere Veranstaltungen unter voller Auslastung stattfinden. Doch der Herbst steht vor der Tür und mit weiteren Corona-Wellen drohen er-neut Einschränkungen im Veranstaltungsbereich. Wer Schließungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen verhindern möchte, muss jetzt Vorkehrungen für den Herbst treffen. Dies mahnte ImPuls Brandenburg bereits im Rahmen eines Fachgesprächs zur „Ermöglichung von Open-Air- und Festivalveranstaltungen im Sommer 2022 unter Berücksich-tigung der Modellprojekte 2021“ in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, For-schung und Kultur am 11. Februar 2022 an. Im Sommer 2021 wurden zwei Open-Air-Ver-anstaltungen (Gondwana Festival und Wurzelfestival) in Form von Modellprojekten unter Hygienemaßnahmen durchgeführt. Die wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte durch das Potsdamer Harding-Zentrum für Risikokompetenz und die Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie gefördert. Die Ergebnisse wurden im „Forschungsbericht: Die Tür im Freien: Studie zu Sicherheit und Akzeptanz von hoch zugangsbeschränkten Open-Air-Veranstaltungen unter Normalbedingungen“ festgehalten. Die in dieser bundesweit beachteten Modellstudie unter-suchten Festivals wurden nicht als Infektionstreiber identifiziert. Ganzen Beitrag lesen »
Kl. Anfrage: Bestand und Leerstand bundeseigener Wohnungen in Brandenburg und Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
Angesichts steigender Mieten und Wohnungsnot kommt der Debatte um öffentliche Woh-nungsbestände neue Aktualität zu. Laut Bundestags-Drucksache 20/1802 vom 11.05.2022 hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) seit ihrer Gründung im Jahre 2005 bis ins Jahr 2021 rund 39.000 Wohneinheiten veräußert. Zwischen 2013 und 2021 erfolgte der Verkauf in 46,2 Prozent der Fälle an Privatpersonen oder private Gesellschaften.
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Kleine Anfrage: Gedenkort Grüneberg
Zwischen März 1943 und April 1945 existierte in Grüneberg eines der vielen Außenlager des Frauen – KZ Ravensbrück. Bis zu 1.700 Frauen waren hier gleichzeitig untergebracht und mussten Zwangsarbeit in einer Munitionsfabrik der Polte – Werke verrichten. Die Erin-nerung an sie halten Aktive der „Initiative KZ-Außenlager Grüneberg“, angeregt durch das Projekt überLAGERt des Landesjugendring Brandenburg, wach. Sie recherchieren zu den Schicksalen der hier Inhaftierten Frauen, versuchen das ehemalige Lagergelände sichtbar zu halten und debattieren über die Errichtung eines dauerhaften Lern- und Begegnungsortes. Dieses Engagement ist beispielhaft für ehrenamtliche Erinnerungsarbeit am Standort einer der dutzenden ehemaligen Außenlager in Brandenburg.
Im Zuge ihrer Recherchetätigkeiten stießen die Aktiven immer wieder auf Hinweise über bisher nicht identifizierte Grabstätten bzw. Massengräber auf dem ehemaligen Gelände des Außenlagers Grüneberg. Mit dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, hat der Bund sich und die Länder dazu verpflichtet u.a. Gräber der Opfer des nationalsozialistischen Terrorregimes dauerhaft zu erhalten. Sie unterliegen damit einem besonderen Schutzstatus.
Kleine Anfrage: Teilzeitstudium an Brandenburger Hochschulen
Ein Teilzeitstudium ist eine Entlastung für alle Studierenden mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen. Aber auch jene, die zur Finanzierung ihres Studiums auf einen Nebenjob angewiesen sind oder auf Grund anderer sozialer, gesundheitlicher und individueller Umstände kein Studium in Vollzeit absolvieren können, müssen die Möglichkeit zu einem Teilzeitstudium erhalten. Seit 2014 gibt es drei Möglichkeiten für Studierende sich in Teilzeit immatrikulieren zu lassen bzw. rückmelden zu können: a.) die Hochschulen machen von sich aus von §18 Absatz 4 Gebrauch und organisieren einen Studiengang in Teilzeit, b.) mindestens 20% der Studierenden eines Studienganges beantragen die Überführung in ein Teilzeitstudium und c.) Studierende weisen individuell im Rahmen der Rückmeldung bzw. Immatrikulation nach, dass ihnen nur ein Studium in Teilzeit möglich ist. Diese Regelung stellt eine leichte Verbesserung gegenüber jener Situation dar, die vor der Novelle des Hochschulgesetzes galt. Studentische Initiativen hatten jedoch eine verpflichtende Ermöglichung des Studiums in Teilzeit und die individuelle Wahl zwischen einem Studium in Teil- oder Vollzeit bei Rückmeldung bzw. Immatrikulation gefordert. Das größte praktische Problem ist jedoch nach wie vor, dass das BAföG-Recht des Bundes Teil-zeit-Semester nicht in der Gesamtförderdauer berücksichtigt. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Finanzierung des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus (IUC)
In der Drucksache 7/4859 hat die Landesregierung eine Übersicht der bisher bestätigten beziehungsweise geblockten Maßnahmen aus dem Bundesarm 2 des Strukturstärkungsgesetzes dargestellt. Das Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC) wurde als ein prioritäres Projekt mit einer Finanzierungssumme von 1 Mrd. Euro eingeordnet.
Der Bericht „Empfehlungen der Expertenkommission zu Eckpunkten und Schwerpunktsetzungen des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus“ rechnet jedoch mit einem Finanzbedarf in Höhe von rund 1,9 Mrd. € für den Aufbau und Betrieb des IUC.
In der Ausschusssitzung des Sonderausschuss Lausitz vom 06.04.2022 erläuterte die Landesregierung, dass eine Finanzierung des IUC im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Grundgesetz (GG) erfolgen soll. Dies bedingt allerdings die Zustimmung des Bundes und aller 16 Bundesländer.
Im Expertenbericht wird weiter darauf hingewiesen, dass die Kostentragung gemäß Art. 91b Abs. 3 GG mit einer Vereinbarung geregelt werden muss. Ein Finanzierungsanteil des Landes Brandenburg ist mit mindestens 10 % einzuplanen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Finanzierung für bestimmte Infrastrukturen über den Landesarm des Strukturstärkungsgesetzes in Betracht gezogen werden soll. Ganzen Beitrag lesen »
Kl. Anfrage: Wohnberechtigungsschein (WBS) für Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung
Für die Schaffung bzw. den Erhalt von Mietwohnungen mit möglichst sozial verträglichen Mieten gewährt das Land Brandenburg Darlehen und Zuschüsse beim Bau bzw. der Modernisierung und Instandsetzung. Geförderte Wohnungen unterliegen anschließend einer Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte „Soziale Wohnraumförderung“). Bis zum Auslaufen der Bindungen dürfen Vermieterinnen und Vermieter Mietverträge für diese Wohnungen ausnahmslos mit Haushalten abschließen, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für das Land Brandenburg verfügen. Der WBS bedarf eines Antrages und wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Die Einkommensgrenzen liegen laut Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) aktuell bei 15.600 Euro pro Jahr (Einpersonenhaushalt) bzw. 22.000 Euro (Zweipersonenhaushalt), zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.900 Euro bzw. je 2.000 Euro für Kinder. Bereits 2019, also vor Beginn der Coronapandemie und ihren Auswirkungen wie Erwerbslosigkeit, monatelanger Kurzarbeit und Insolvenzen, schätze das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, dass ca. 50 Prozent der Mietshaushalte in Brandenburg perspektivisch unter die Einkommensgrenze für einen WBS fallen und damit ein Anrecht auf mietpreisgebundenen Wohnraum haben werden. Dennoch ist die Anzahl mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg seit 2014 stark rückläufig (siehe Drucksache 7/413). Im Jahr 2014 unterlagen in Brandenburg beispielsweise noch 59.622 Wohnungen den Bindungen, 2018 nur noch 28.787 Wohnungen und in diesem Jahr nur noch 19.658. Bis ins Jahr 2033 wird die Anzahl der Sozialwohnungen laut Landesregierung bis auf 11.865 sinken. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, deren Bestände und Bautätigkeiten im Land Brandenburg
Vorbemerkung der Fragestellerin: Kommunale Wohnungsbaugesellschaften in Brandenburg vermieten und verwalten Immobilien, welche sich im Besitz des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt befinden. Darüber hinaus können kommunale Wohnungsbaugesellschaften Immobilien zu ihrem Bestand hinzukaufen, in den Neubau von Wohnungen investieren, sowie Immobilien verkaufen. Die kommunalen Wohnungsunternehmen stellen das Rückgrat des sozialen Wohnungsbaus in Brandenburg dar, da sie einen ganz erheblichen Anteil an den Brandenburger Mietwohnungen besitzen. Unter anderem
aufgrund finanzieller Altlasten oder einer zu geringen Eigenkapitalbasis sind diese allerdings oftmals nicht oder nur bedingt in der Lage, die Herausforderung des Wohnungsneubaus zu stemmen. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Regionen gar keine kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Neubauaktivitäten beschränken sich in diesen oftmals auf private, profitorientierte Unternehmen. Der Bestand an Sozialwohnungen in Brandenburg ist seit vielen Jahren stark rückläufig und die Neubaubemühungen der Landesregierung haben diesen Rückgang bisher nicht kompensiert. Die soziale Wohnraumförderung bleibt bisher hinter der benötigten Anzahl von neu zu schaffenden, bezahlbaren Wohnungen zurück. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Stiftung Garnisonkirche Potsdam
Im Jahr 2008 errichteten die Evangelische Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz (EKBO), der Kirchenkreis Potsdam, der Evangelisch – Kirchliche Hilfsverein und die Landeshauptstadt Potsdam die Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP). Bei der Stiftung handelt es sich um eine kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 2 Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg (StiftGBbg) und des § 2 des Kirchengesetzes über kirchliche Stiftungen in der EKBO (Kirchliches Stiftungsgesetz – KiStiftG). Die Rechtsaufsicht über die Stiftung Garnisonkirche liegt demnach bei der EKBO. Das Land Brandenburg hat die Stiftung Garnisonkirche mit Unterschrift des damaligen Innenministers Jörg Schönbohm am 8. Dezember 2008 anerkannt. Das Land Brandenburg hat einen Sitz im Kuratorium der SGP, welcher derzeit vom Innenminister Michael Stübgen wahrgenommen wird. Die Stadt Potsdam wird von ihrem Oberbürgermeister Mike Schubert vertreten, der seinen Aufgaben auf Basis von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung nachkommt. Ganzen Beitrag lesen »
Kleine Anfrage: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg
Der Haasenburg-Skandal, aber auch das in weiteren Einrichtungen an Kindern und Jugendlichen verursachte Leid, haben dringenden Handlungsbedarf in allen Teilbereichen der Kinder- und Jugendhilfe offenbart. Dieser erstreckt sich sowohl auf den Bereich der Heimaufsicht und das Beschwerdemanagement, als auch auf Genehmigungsverfahren, zur Anwendung kommende pädagogische Konzepte, Personalausstattung und rechtliche Rahmenbedingungen im SGB VIII. Das Bundesland Brandenburg und der Bundesgesetzgeber haben die gesetzlichen Grundlagen der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Ganzen Beitrag lesen »