Barrierefreiheit studieren – barrierefreies Studieren

Im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird in Artikel 9 die Herstellung von Barrierefreiheit als wesentliche Voraussetzung für eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. Gleichwohl die Vertragsstaaten sich dazu verpflichten, geeignete Maßnahmen zur Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur physischen Umwelt, Informationen, Kommunikation und öffentlichen Einrichtungen sowie Diensten zu ergreifen, offenbart die Umsetzung immer wieder die Komplexität des Themas. Barrierefreiheit erfordert – in gleichem Maße wie beispielsweise andere planerische Aufgaben zur Sicherstellung von Statik und Brandschutz – Fachexpertise, für die es spezieller Ausbildungen bedarf. Um die Herstellung von Barrierefreiheit langfristig zu fördern, müssen daher auch Studieninhalte in verschiedenen Berufszweigen verankert werden.

Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Andreas Büttner fragte ich die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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