Wer lehrt wie viel? Entwicklung und Verteilung der Lehrverpflichtungen an den Hochschulen

Die dargestellten Angaben wurden der amtlichen Hochschulstatistik entnommen und beziehen sich auf die staatlichen Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des MWFK.
Die Einheit von Lehre und Forschung ist ein Ideal guter wissenschaftlicher Praxis, das nicht an Aktualität verliert. Insbesondere im akademischen Mittelbau berichten Beschäftigte jedoch immer wieder von hohen Lehrdeputaten, die wenig Zeit für die eigene Qualifikation oder für vertiefte eigene wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit lassen. Auch im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Fachgespräch zum Thema „Mögliche Änderungsbedarfe bei der Lehrverpflichtungsverordnung“ am 13.09.2023 betonten Gewerkschaften und Angestellte der Hochschulen, dass die aktuellen Regelungen insbesondere für
akademische Beschäftigte nachteilig seien. Als einziges Bundesland verzichte das Land Brandenburg als Gesetzgeber darauf, eine Ausdifferenzierung der Lehrverpflichtung für akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzunehmen, bei der Qualifikationsphasen und unterschiedliche Beschäftigungsprofile Berücksichtigung finden.
In § 2 Abs. 2 der Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg ist jedoch festgehalten, dass Lehrveranstaltungen vorzugsweise durch Professorinnen und Professoren durchzuführen sind. Diese Regelung steht im Kontrast zu den Erfahrungen vieler akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund, und mit Blick auf die geplante Einführung neuer Personalkategorien durch die Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, ist es angezeigt, den aktuellen Stand der Lehrverpflichtungen an den Brandenburgischen Hochschulen in Erfahrung zu bringen.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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