Kleine Anfrage: Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

11. Januar 2024  Anfragen, Parlament, Politisches

Seit 2023 läuft die neue EU-Förderperiode und damit auch die Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der Förderzeitraum erstreckt sich von 2023 bis 2027 über 5 Jahre. Über die 2. Säule der GAP werden unter anderem Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) gefördert. Die Höhe und die Art der Fördermaßnahmen für die 2. Säule kann von den Ländern gestaltet werden. Brandenburg hat sich für bestimmte Biodiversitäts- und Klimaschutzmaßnahmen entschieden wie auch für die Förderung von Kooperativen zur Umsetzung von AUKM. Allerdings können nach Auskunft aus der Landwirtschaft die Landwirte für das kommende Förderjahr 2024 einzelbetrieblich schon keine Biodiversitäts- und Klimaschutzmaßnahmen mehr gefördert bekommen. Die Förderperiode läuft aber noch bis mindestens 2027. Auch bei den kooperativen AUKM können keine Biodiversitätsmaßnahmen mehr beantragt werden sondern nur noch Klimaschutzmaßnahmen wie moorschonende Bewirtschaftung, Wasserrückhalt in der Landschaft und dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland. Einige Landwirte möchten jedoch weiter Biodiversitätsmaßnahmen umsetzen, um die Artenvielfalt zu erhöhen und den Biotopverbund weiter voranzubringen. Diese Maßnahmen tragen wesentlich zur Klimafolgenanpassung bei.

Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Thomas Domres fragte ich die Landesregierung und wir haben Antwort erhalten:


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