Die Finanzministerin bleibt ihrem Schlingerkurs im Umgang mit dem Haus Hohenzollern treu. Dabei blendet sie komplett aus, dass es Georg Friedrich Prinz von Preußen ist, der die Klage gegen einen rechtskräftigen Bescheid der Brandenburger Finanzbehörden eingereicht hat.
Schwebt das Verfahren weiter, bleibt die Frage, ob Kronprinz Wilhelm dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub leistete, auch künftig gerichtlich ungeklärt.
Ein Gerichtsverfahren ist nicht hinderlich für die Verhandlungen über Dauerleihgaben, wie die Finanzministerin ständig betont.
Ein Gerichtsverfahren schafft Klarheit im Umgang mit den Hohenzollern. Denn mit ihrer Klage ist es dem Haus Hohenzollern gelungen, die Auseinandersetzung mit ihren Forderungen umzudeuten, indem sie suggerieren, sie hätten einen Entschädigungsanspruch. Dem muss begegnet werden.
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