Kleine Anfrage: Ethikkommissionen und Zivilklauseln an den brandenburgischen Hochschulen

Bildung und Wissenschaft stehen in der ethischen Verantwortung, zur Lösung der drängenden gesellschaftlichen Probleme beizutragen und für menschenwürdige Lebensverhältnisse sowie Frieden zu forschen. Hochschulen können Kriegs- und Friedensursachen ergründen, Strategien ziviler Konfliktlösungen entwickeln und für internationale Zusammenarbeit und Völkerverständigung eintreten. Sie sollen sich allerdings nicht in den Dienst von Rüstungsunternehmen und militärischen Anwendern stellen.
Im Zuge des letzten Novellierungsprozesses des Brandenburgischen Hochschulgesetzes beschloss der Landtag mit der Aufnahme des §64, Absatz 3 die verpflichtende Einrichtung von Ethikkommissionen an den Hochschulen. Ihre Aufgabe ist die Befassung „mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke sowie Forschungsvorhaben am Menschen sowie Tieren“ (BbgHg §64, Absatz 3). Die Ethikkommissionen setzen sich aus Mitgliedern der Hochschule sowie externen Sachverständigen zusammen und geben Empfehlungen ab.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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