Ab dem 1. Januar 2023 sollen bundesweit laut Schätzungen der Bundesregierung circa
1,4 Millionen Haushalte einen Wohngeldanspruch haben – ungefähr 800.000 Haushalte
mehr als bisher. Außerdem soll sich der durchschnittliche Wohngeldbetrag von circa 180
Euro auf 370 Euro pro Monat erhöhen.
Im Rahmen der Reform erfolgte ebenfalls eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen des Wohngeldes. Insgesamt sieben Stufen legen die jeweilige Obergrenze für das Wohngeld in den Gemeinden fest. Jeder Wohngeldanspruch bemisst sich, je nach anteiliger Anspruchshöhe, an diesen Obergrenzen. Demnach erfolgt in mindestens zehn brandenburgischen Gemeinden (Ahrensfelde-Blumberg, Bad Belzig, Beelitz, Brieselang, Eisenhüttenstadt, Guben, Lauchhammer, Mühlenbecker Land, Neuenhagen bei Berlin, Rathenow) eine Absenkung der Mietenstufe. Hinzu kommen alle Gemeinden der beiden Landkreise Teltow-Fläming sowie Oberhavel, welche nicht gesondert eingestuft wurden.
Eine Herabstufung bedeutet in der Praxis, dass Kaltmieten bis zu einer geringeren Höhe bezuschusst werden. Eine Anhebung der Mietenstufe erfolgt für mindestens neun Gemeinden (Erkner, Glienicke/Nordbahn, Kleinmachnow, Kloster Lehnin, Schönefeld, Schöneiche bei Berlin, Velten, Wandlitz, Werder (Havel)) sowie für alle Gemeinden des Landkreises Oder-Spree, sofern diese nicht gesondert eingestuft wurden. Für 50 Kommunen bleibt die Mietenstufe unverändert.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:
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