In ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage „Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg zum Mieterinnen- und Mieterschutz“ in der 88. Sitzung des Landtages Brandenburg am 21. Juni 2023 führte die Ministerin für Justiz aus, dass sowohl die Beratungen, als auch Abstimmungsverhalten einzelner Beschlussvorlagen im Rahmen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vertraulich seien. Diese Aussage, insbesondere aber die Ablehnung des Landes Brandenburg bei einem Antrag zu Fragen des Mieterinnen- und Mieterschutzes veranlassen mich zu Nachfragen.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:
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