PM: Prekäre Beschäftigung in der Wissenschaft bekämpfen!

Heute hat sich der Bundesrat erstmals mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Wissenschafts-Zeitvertragsgesetzes befasst. Dazu haben sich Isabelle Vandre und Christian Schaft geäußert, die wissenschaftspolitischen SprecherInnen der LINKEN in den Landtagen von Brandenburg und Thüringen:

„Viel zu lange ließ diese Gesetzesnovelle der Bundesregierung auf sich warten. Auch wenn wir einzelne Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen und Forschungseinrichtungen begrüßen und der Gesetzesentwurf ein wichtiger Schritt ist, so sehen wir immer noch vielfältigen Nachbesserungsbedarf. Die Länder teilen diesen partiell und haben heute im Bundesrat unter anderem die Empfehlung zur Aufhebung der Tarifsperre im vorliegenden Novellierungsgesetz sowie die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten bei Erstverträgen beschlossen“, erklärt Christian Schaft.

Isabelle Vandre weiter: „Uns fehlt u.a. der Grundsatz, dass Daueraufgaben an den Hochschulen nur durch Dauerstellen abgedeckt werden dürfen. Ebenso muss das Gesetz festschreiben, wie hoch der Mindestanteil der Arbeitszeit für die eigene wissenschaftliche Qualifikation zu sein hat. In Brandenburg haben wir bei der letzten Novelle des Hochschulgesetzes einen Mindestanteil von einem Drittel festgelegt – eine solche Regelung muss es auch bundesweit geben. Wir erwarten von der weiteren Debatte, dass noch mehr Änderungen aufgenommen werden, die wissenschaftliche Beschäftigungsverhältnisse verbessern. Nur so kann prekärer Beschäftigung endlich konsequent begegnet werden.“


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