Zu der heutigen Debatte über den Antrag „Gerechtigkeit für Studierende“ der Fraktion BVB/ Freie Wähler und unserem Änderungsantrag erklärt Isabelle Vandre, hochschulpolitische Sprecherin:
Bereits 2017 hatte das Bundesverfassungsgerichts die zwischen 2001 und 2008 erhobenen Immatrikulations- und Rückmeldegebühren in Höhe von 51 Euro als rechtswidrig eingestuft. Seitdem weigern sich die Landesregierungen, den ehemaligen Studierenden diese unrechtmäßig erhobenen Gebühren zu erstatten. Die Verjährung sei für diejenigen, die die versteckten Studiengebühren nicht beklagt haben, bereits vor Ende der langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen eingetreten – so die Argumentation.
Das ist absurd, weil es eine grundsätzliche, gerichtlich zu klärende Frage über eine gesetzliche Norm war und keine Auseinandersetzung über Individualbescheide. Die Koalitionsfraktionen haben mit ihrer heutigen Ablehnung verdeutlicht, dass sie weiterhin auf Verzögerungstaktik setzen, da die Verjährung Ende dieses Jahres tatsächlich eintreten wird. Aber bei der Debatte geht es auch um die Frage, wie es die Sozialdemokratie mit der Gebührenfreiheit in der Bildung hält. Wenn es keine Rolle spielen darf, aus welchen Haushalt Studierende kommen, muss die Gebührenhürde endlich fallen und die 51 Euro aus dem Hochschulgesetz gestrichen werden.
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