PM: Bei der Rückzahlung geht es um´s Prinzip

Das Land Brandenburg und seine Hochschulen ruhen sich auf den langsamen Mühlen der Bürokratie aus, um der Rückzahlung der Rückmeldegebühren, die in den Jahren 2001-2008 verfassungswidrig erhoben wurden, zu entgehen. Mit dieser Strategie hoffen sie auf Verjährung, die Ende dieses Jahres ansteht. Es sei denn, die betroffenen Studierenden klagen.

Dazu erlärt die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion Isabelle Vandre:

Ich begrüße die Initiative der GEW und der Brandenburger Studierendenvertretung, eine Massenklage anzustreben und möchte weitere Betroffene ermutigen, sich dieser anzuschließen. Land und Hochschulen zeigen mit ihren Einsprüchen gegen die Gerichtsurteile, dass sie dem eigenen akademischen Nachwuchs unnötig Steine in den Weg legen. Dies ist die letzte Möglichkeit, um das Rückzahlungsrecht in Anspruch nehmen zu können.

Auch im Hinblick eine Abschaffung der versteckten Studiengebühren, die nach wie vor erhoben werden, ist von Kenia nichts zu erwarten. Das bedeutet, dass die Möglichkeit, ein Studium zu absolvieren, das Privileg von Menschen aus ökonomisch starken Familien bleibt. Als Linksfraktion werden wir nicht ermüden, dafür zu streiten, dass die Gebühren endlich abgeschafft werden.


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