Seit 2020 stellt das Bundesland Mecklenburg-Vorpom-mern jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung, um seine Städte und Gemeinden beim Abbau von Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit zu unterstützen. Dadurch sollen „Kommu-nen und die kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von Krediten, die Altverbindlich-keiten im Sinne von § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes darstellen, entschuldet werden“, wie das dortige Innenministerium auf seiner Webseite mitteilt. Insgesamt beliefen sich die finan-ziellen Lasten, knapp 30 Jahre nach der Wende, in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2017 auf rund 326 Millionen Euro. Auch im Land Brandenburg belasten Altschulden nach wie vor die Haushalte kommunaler Wohnungsunternehmen und minimieren damit ihre Handlungs-fähigkeit bei Modernisierungs-, Sanierungs- und Neubauvorhaben. 2019 summierte der da-malige Finanzminister die Altschulden auf 312 Millionen Euro (DPA-Meldung vom 24.08.2019). Die heutige Landesregierung gab jedoch in ihrer Antwort auf meine Kleine An-frage Nr. 282 (Drucksache 7/826 vom 04.03.2020) an, ihr lägen keine belastbaren Zahlen über die Altschulden der Brandenburger Kommunen und ihrer kommunalen Wohnungsun-ternehmen vor.
Ich habe die Landesregierung gefragt und Antwort erhalten:
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