Donnerstag, den 17.12.2020 veröffentlichte die Landes-regierung das Gutachten zur Mietpreisbegrenzungs- und zur Kappungsgrenzenverordnung. In dem ersten Teil des Gutachtens, das auf den Mai 2020 datiert ist, untersucht das Gutach-terbüro F + B die Wirksamkeit der bisherigen Verordnungen in Brandenburg. Der zweite Teil des Gutachtens, aus dem November 2020, widmet sich der Erstellung einer Gebietskulisse für die Mietpreisbegrenzungsverordnungen nach §556d ff. BGB und nach §558 Abs. 3 BGB. Anhand von vier Kategorien (Verhältnis Wohnungsbestand/ Haushalte, Mietbelastung, Mit-preisdifferenz oder Höhe Angebots-und Vergleichsmiete und Entwicklung oder Höhe Ange-botsmiete) identifiziert das Gutachten jene Kommunen, deren Mietsituation als angespannt gilt und in denen die Mietpreisbremse nach dem 31.12.2020 zur Anwendung kommen soll. Die abschließende Bewertung der „Gemeinden in der ersten Reihe des Stadt-Umland-Zusammenhangs zu Berlin“ (F + B, November 2020: 34) ist tabellarisch zusammengefasst. Aus welchen konkreten Daten jedoch die Bewertung der einzelnen Kommunen je Kategorie resultiert, ist in dem Gutachten nicht ersichtlich. Es ist damit nicht nachvollziehbar, warum Kommunen wie Bernau, Schönefeld und Nuthetal, die zu der Einschätzung gelangt sind, dass die Wohnraumsituation bei ihnen nach wie vor angespannt ist und eine Weiterführung der Mietpreisbremse fordern, nun aus der Gebietskulisse fallen sollen. Da die Kategorien sich zudem auf Daten aus dem Jahr 2018 beziehen und Entwicklungen in den vergangenen Jahren nachzeichnen, scheinen auch Entwicklungsprognosen, wie etwa um den BER in Schönefeld und Wildau oder aber im Tesla -Umfeld, wie in Erkner, gänzlich unberücksichtigt geblieben zu sein.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.
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