Kleine Anfrage: Hochschulpakt und Zukunftsvertrag Lehre und Studium

Bund und Länder legten in den vergangenen Jahren zwei Sonderprogramme auf, die das Ziel hatten, Lehre und Studium an den deutschen Hochschulen zu verbessern. Der Hochschulpakt war vorrangig darauf ausgerichtet, die Studienplatzkapazitäten an den Hochschulen auszuweiten, um einer steigenden Zahl von Studierenden das Studium zu ermöglichen. Die Bund-Länder-Vereinbarung trat 2007 in Kraft und endete 2020, daran schließt sich eine dreijährige Auslaufphase bis 2023 an. Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ begann 2021 und gilt unbefristet. Im Mittelpunkt steht die Steigerung der Qualität von Lehre und Studium, verbunden mit dem Erhalt der aufgebauten Studienkapazitäten.

In der Antwort der Landesregierung vom 25. Mai 2021 auf die Kleine Anfrage Nr. 1252 (Drucksache 7/3628) heißt es, dass zum damaligen Zeitpunkt die Verhandlungen mit den Hochschulen zum Zukunftsvertrag noch nicht abgeschlossen waren und demzufolge keine Aussagen zum Inhalt der Vereinbarungen getroffen werden konnten. Gemäß § 7 der Verwaltungsvereinbarung sind die Länder verpflichtet, über die Umsetzung des Zukunftsvertrages jährlich Bericht zu erstatten. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die im Rahmen des quantitativen Monitorings sowohl auf Landes- als auch auf Hochschulebene die nachfolgend erfragten Daten erhoben worden sind.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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