Kleine Anfrage: Kunstaktionen und Banner gegen Neonazis und Rassist_innen

13. Juli 2016  Anfragen, Parlament, Politisches

Als die Semperoper im November 2015 nach monatelangen, nahezu wöchentlichen Pegida Ansammlungen auf dem Dresdner Theaterplatz vor der Oper Fahnen mit Botschaften wie u.a. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, „Türen auf“ und „Herz auf“ hisste, sowie sich mit Bannern und Videobildern gegen Pegida und deren Inhalte positionierte, erlangte die Semperoper bundesweit Anerkennung und Zuspruch von zivilgesellschaftlich Akteur_innen, die sich gegen Rassist_innen engagieren.

Auch die Investitionsbank des Landes Brandenburg bekannte sich Ende Januar diesen Jahres, als Pogida sich am Potsdamer Hauptbahnhof direkt vor der Baustelle des ILB traf, eindeutig zum Bündnis für Brandenburg, welches zur Unterstützung von Geflüchteten gegründet wurde und erteilte damit Pogida und Co. eine Absage. Bundesweit ist diese Art der gesell-schaftlichen Auseinandersetzung mit Rassismus zum Glück keine neue Aktionsform, sondern wird seit Jahren immer wieder von politisch Verantwortlichen in Kommunen und Land, Kunstschaffenden und anderen Akteur_innen praktiziert.

Für Aufsehen sorgten in den vergangenen Monaten jedoch mehrere Fälle, z.B. in Templin und Rathenow, in denen im Rahmen von Veranstaltungen der NPD, des „Bürgerbündnisses Havelland“ und weiteren Akteuren, Banner durch die Polizei entfernt wurden. So wurde am 5. März ein Banner der Stadtverordneten Templins mit deren Botschaft gegen die NPD und für Toleranz vom Historischen Rathaus abgenommen. Medienberichten zur Folge begründete die Polizei dies mit „Deeskalation“. In Rathenow war der Entfernung der Karikatur am 26. April 2016, die „Dem Kayser von Rathenow“ gewidmet gewesen ist, eine Anzeige durch den Mitbegründer des Bürgerbündnisses Havelland, Christian K., vorausgegangen. Dieser sah in dem am Kulturhaus Rathenow durch die „Freunde der toten Kinder“ befestigten Banner eine Beleidigung seiner Person.

Die Geschäftsführerin des Kulturhauses formulierte unter Berufung auf Artikel 5 des Grundgesetzes, sowie die Kunstfreiheit, ihr Unverständnis über das Agieren der Polizei, die mit Entfernung des Banners auf die Anzeige reagierte. Ich fragte daher die Landesregierung: 4590_Kunstaktionen und Banner gegen Neonazis und Rassist_innen


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