Seit dem Jahr 2015 gilt in Brandenburg die Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung (MietbegrenzV). Diese Vorordnung, mit darin ausgewiesenen Kommunen, wurde im März 2019 verlängert und gilt nunmehr bis 31. Dezember 2020. Zugleich wird an diesen und weiteren nachgefragten Wohnstandorten ein signifikanter Mietpreisanstieg sichtbar, der für viele Mieterinnen und Mieter auf Wohnraumsuche nicht mehr bezahlbar ist.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.
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