Menschenhandel ist eine Straftat, bei der Kinder/Personen unter Ausnutzung einer Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, in eine Ausbeutungssituation gebracht oder darin gehalten werden. Menschenhandel kann Ländergrenzen über-schreiten. Dies ist aber keine Voraussetzung. Personen, einschließlich Kinder, die von Men-schenhandel betroffen sind, werden gezwungen, gegen ihren Willen Tätigkeiten zu verrichten, durch die jemand anderes profitiert.2018 veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Konzept „Miteinander statt nebeneinander -Bundeskooperationskonzept Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen“. In diesem sind Empfehlungen für Polizei, Jugendämter, Fachberatungsstellen und weitere Akteure im Umgang mit Menschenhandel und Ausbeutungsverhältnissen zusammengefasst. Zudem wird in dem Konzept wird auf die erschwerte Identifizierung von minderjährigen Opfern von Menschen-handel hingewiesen. In diesem Zusammenhang führt Flucht und Migration zu einer besonders hohen Vulnerabilität. Ziel muss es sein, ein Bewusstsein für die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den staatlichen Behörden zu schaffen, gut koordinierte, präventive Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen und Strukturen aufzubauen.
Zusammen mit Andrea Johlige fragte ich die Landesregierung und habe Antwort erhalten.
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