Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2008 bezieht sich auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und konkretisiert deren Menschenrechte. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Konvention 2009 in Kraft gesetzt. Sie betrifft auch den Hochschulbereich.
Ich wollte von der Landesregierung wissen: 2697_Studierende mit Behinderungen
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