Auf seiner 91. Sitzung beschloss der Brandenburgische Landtag am 2. April 2014 das Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechtes, das am 28. April 2014 in Kraft trat. Verfolgte die Landesregierung mit diesem Novellierungsgesetz u.a. die Umsetzung von Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, erwarteten die unterschiedlichen Statusgruppen der Brandenburgischen Hochschulen von diesem essentielle und lange notwendige Verbesserungen. Die Studierendenvertretungen des Landes Brandenburgs hofften beispielsweise auf die Abschaffung der Immatrikulations- und Rückmeldegebühren, die Einführung einer Zivilklausel und die Sicherstellung eines freien Überganges vom Bachelor in den Master.
Vieles davon konnte leider nicht durchgesetzt werden. Daher fragte ich die Landesregierung: 344_Umsetzung des novellierten Hochschulgesetzes
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