Entsprechend § 5 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes fördert das Land ein Theater- und Konzertangebot in Gemeinden, die eine Spielstätte ohne eigenes Ensemble kontinuierlich betreiben oder in deren Auftrag eine Spielstätte kontinuierlich betrieben wird. Diese Mittel werden entsprechend der FAG-Förderungsverordnung (FAGFV) nach Antragsstellung beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) verteilt.
Christian Görke und ich fragten die Landesregierung und haben Antwort erhalten.
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