Für die Bearbeitung und Bescheidung von Bauanträgen, Baulastregistereinträgen und anderen baugenehmigungsrechtlichen Vorgängen sind im Land Brandenburg die Landkreise, kreisfreien Städte sowie große kreisangehörige Städte zuständig. Sie nehmen diese Aufgaben gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Oberste Bauaufsichtsbehörde und damit Sonderaufsichtsbehörde über die mit der unteren Bauaufsicht beauftragten Kommunen ist gemäß § 57 Absatz 3 BbgBO das für die Bauaufsicht zuständige Ressort der Landesregierung.
Im Rahmen der Coronapandemie wurden durch die Landkreise und kreisfreien Städte offenbar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bauaufsichtsämtern in die Gesundheitsämter abgeordnet, um dort Amtshilfe zu leisten. Dadurch konnten beispielsweise Anträge auf Eintragung einer Baulast oder auch Bauanträge bis heute nicht oder nur mit deutlicher Verzögerung bearbeitet werden. Ohne die Eintragung der Baulast stellen Baufinanzierer den Hausbaufirmen allerdings keine Kaufpreissicherstellung aus. Mit einer fehlenden Kaufpreissicherstellung wiederum verfallen Preisgarantien. In letzter Zeit erreichten uns Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Märkisch-Oderland, bei denen Preisgarantien aufgrund der stark verzögerten Bearbeitung ihrer Anträge nun erloschen sind. Somit entstehen ihnen stark erhöhte Kosten für ihr Hausbauprojekte.
Bettina Fortunato und ich fragten die Landesregierung und haben Antwort erhalten:
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