Für den Zugang zu bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit entsprechend geringen Einkommen ist ein Wohnberechtigungsschein die Voraussetzung für den Zugang und den Abschluss eines Mietvertrages in Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.
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