In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3329 verwies die Landesregierung bei 6 von 7 gestellten Fragen darauf, dass die für die Beantwortung von Kleinen Anfragen verfügbare Zeit nicht ausreichend für eine Abfrage an den Hochschulen gewesen sei. Mithilfe der dem MWFK vorliegenden amtlichen Hochschulstatistik seien die erfragten Daten zudem nicht zu beantworten. Jedoch zeigen in der Vergangenheit beantwortete Kleine Anfragen der Fragestellerin, dass die Hochschulen sehr wohl den Umfang der Lehre einzelner Personalkategorien erfassen. Zudem wurde für die Beantwortung der Kleinen Anfrage das Mittel der Fristverlängerung nicht ausgeschöpft.
Insbesondere mit Hinblick darauf, dass die Koalitionsfraktionen für die Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes eine zeitnahe Überarbeitung der Brandenburgischen Lehrverpflichtungsverordnung vorschlagen, ist es von besonderem Interesse, welche Anteile der Lehre gegenwärtig durch die einzelnen Personalkategorien übernommen werden. Laut § 2 Abs. 2 der aktuellen Fassung der Lehrverpflichtungsverordnung ist vorgesehen, dass Lehrveranstaltungen vorzugsweise durch Professorinnen und Professoren durchzuführen sind. Diese Regelung steht im Kontrast zu den Erfahrungen vieler akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nur eine detaillierte Aufschlüsselung der tatsächlichen Lehrverpflichtungen kann jedoch die Grundlage für eine ausdifferenzierte Novellierung der Lehrverpflichtungsverordnung bilden. Aus diesem Grund bitte ich die Landesregierung erneut und mit Nachdruck, einen aktuellen Stand der Lehrverpflichtungen an den Brandenburgischen Hochschulen in Erfahren zu bringen.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:
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