Die Rückgabeforderungen der Hohenzollern und deren Folgen für das Land Brandenburg standen am 20.01.21 auf Antrag der Fraktion DIE LINKE auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Dazu erklärt die kultur- und wissenschaftspolitische Sprecherin Isabelle Vandre:
Die Forderungen von Georg Friedrich Prinz von Preußen haben Auswirkungen auf die Brandenburger Kulturlandschaft. Deshalb haben wir haben das Fachgespräch auf die Tagesordnung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur gesetzt.
Wenn darüber verhandelt wird, dass bei Einrichtungen der öffentlichen Hand, die Dauerleihgaben des Hauses Hohenzollern enthalten, eine angemessene institutionalisierte Mitwirkung des Hauses Hohenzollern sichergestellt werden soll, handelt es sich aus meiner Sicht um nichts anderes, als um Verhandlungen über ein Mitspracherecht bei der Darstellung von historischen Ereignissen. Ein solcher Vorgang gehört in die Öffentlichkeit und nicht an den Verhandlungstisch von Ministerien.* Um aus der Geschichte lernen und Weltbilder hinterfragen zu können, müssen wir Geschichte sichtbar machen und verhindern, dass die Vielschichtigkeit historischer Kontexte durch einseitige Deutungen verschüttet werden.
Die Abmahnungen von Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und Personen des öffentlichen Lebens, die sich in der Auseinandersetzung um die historische Verantwortung des Kronprinzen Wilhelm von Preußen für den Aufstieg der Nationalsozialisten, positioniert haben, ist ein einzigartiger Vorgang. Er zeugt nicht von Interesse an einer ehrlichen, öffentlichen, historischen Aufarbeitung. Diese Aufarbeitung zu ermöglichen und die Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen, ist jedoch Aufgabe der Politik.“
In Bezug auf die von Historikern in den vergangenen Jahren debattierte Frage, ob Kronprinz Wilhelm von Preußen dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleistet hat, brachte der Ausschuss klare Ergebnisse: „Es gibt keinen Historikerstreit über die Schuldfrage des Kronprinzen. Kronprinz Wilhelm von Preußen war ein klarer Gegner der Demokratie, der auf die Überwindung der Weimarer Republik hinwirkte. Diese Frage auch endlich abschließend juristisch klären zu lassen und damit endgültige Klarheit über die Entschädigungsansprüche herzustellen, ist aus unserer Sicht ein wichtiger und notwendiger Schritt. Vergleiche, die dies ausklammern, bringen uns nicht weiter.“
*Hinweis: Wir haben im Text nachträglich hervorgehoben, dass die Verhandlungen tatsächlich nicht ausdrücklich ein Mitspracherecht bei der Darstellung von historischen Ereignissen zum Gegenstand haben. Wir wollten vielmehr eine Wertung vornehmen. Wir sind der Meinung, dass die Interessen des Hauses Hohenzollern durch die in den Verhandlungen thematisierte „institutionalisierte Mitwirkung“ ein Gewicht erhalten, das ihnen nicht zusteht. Es besteht, so meinen wir, die Gefahr, dass durch eine wie auch immer geartete Mitwirkung letztlich eine inhaltliche Einflussnahme stattfinden könnte.
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