Nach der Demontage der Mietpreisbremse beweist CDU-Bauminister Guido Beermann einmal mehr, dass er nicht gewillt ist, seine Handlungsmöglichkeiten zum Mieterschutz auszuschöpfen. Damit wird deutlich: Der freie Markt für Wohnkonzerne und wenige begüterte Immobilieneigentümer sind der Landesregierung wichtiger als das Dach über dem Kopf vieler Menschen, die auf eine bezahlbare Mietwohnung angewiesen sind.
Mit großer Irritation nehme ich zur Kenntnis, dass das Bauministerium keinen Bedarf für ein Umwandlungsverbot* sieht und behauptet, es habe keine Impulse dafür aus den Kommunen gegeben. Obwohl sich der Potsdamer Oberbürgermeister schon im Dezember mit genau dieser Forderung schriftlich an den Landtag und die Landesregierung gewandt hat.
Offenbar gilt die Devise , dass nicht sein darf, was nicht sein soll. Das ist eine Frechheit und geht an der Lebensrealität von immer mehr Menschen meilenweit vorbei.
Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie das verschärfte Umwandlungsverbot im Bundesrat unterstützt und alle Instrumente zum Mieterschutz voll ausschöpft!
*Umwandlungsverbot: Legt eine Kommune ein Milieuschutzgebiet fest, kann die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum unter Genehmigungsvorbehalt der Kommune gestellt werden. Dafür müssen die Länder aber nach §172 Absatz 1, Satz 4 des Baugesetzbuches eine eigene Rechtsverordnung erlassen. Brandenburg hat eine solche Rechtsgrundlage bisher nicht ermöglicht.
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