30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention will die Bundesregierung Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern. Jedoch geht es nicht darum, dies noch schnell vor der Bundestagswahl durchzupeitschen. Sondern es geht darum, dass Kinderrechte vollumfänglich Eingang ins Grundgesetz finden.
Das bedeutet, dass die vier Leitprinzipien sowie die drei Säulen der Kinderrechtskonvention aufgenommen werden. Dies beinhaltet das Recht auf Gleichbehandlung, die Vorrangigkeit des Kindeswohls, die Sicherung von Entwicklungschancen und die Berücksichtigung des Kindeswillens als Leitprinzipien sowie den Schutz, die Förderung und die Beteiligung.
Das Grundgesetz sieht Kinder bisher lediglich als Erziehungsobjekte der Eltern und nicht als eigenständige Trägerinnen und Träger von Rechten. Wir müssen endlich anerkennen, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen, sondern vollwertige Menschen mit eigenen Bedürfnissen und eigenen Rechten sind! Nur so kann die gesellschaftliche Position der Kinder gestärkt werden.
Der aktuelle Entwurf des Bundeskabinetts bleibt jedoch hinter der Konvention und den Debatten vergangener Jahre zurück. DIE LINKE fordert die Landesregierung deshalb auf, über den Bundesrat Druck für eine Überarbeitung des Entwurfs unter Berücksichtigung der Prinzipien der Kinderrechtskonvention zu machen.
Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.
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