Die soziale Wohnraumförderung des Landes ist ein zen-trales Instrument zur Sicherung der Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum. Um die Wirksamkeit der Förderung bewerten zu können, ist es essentiell, neben der Entwicklung des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums auch die genaue Verwendung der bereitgestellten Mittel zu betrachten. Eine kreisgenaue Aufgliederung nach Förderung von Wohneigentum, Modernisierung/Instandsetzung und Neubau erfolgte im Rahmen der Beantwortung von Kleinen Anfragen durch die Landesregierung zuletzt im Jahr 2016 (Drucksache 6/3625). Um die Entwicklung des Wohnungswesens in Brandenburg differenziert zu bewerten, muss zudem der in einigen Regionen des Landes weiterhin verfolgte Rückbau von Wohneinheiten im Rahmen der Bundesprogramme zum Stadtumbau einbezogen werden.
Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:
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