Kleine Anfrage: Reduktion der Fahrgeschwindigkeit auf der Nutheschnellstraße

30. September 2019  Anfragen, Parlament, Politisches

Die vierstreifige Trasse der Nutheschnellstrasse (L40), die Potsdam und Berlin Schönefeld als Flughafenanbindung verbindet, führt an dicht besiedelten Wohngebieten im Ballungsraum Potsdam wie Potsdam-Am-Schlaatz, Potsdam-Am-Stern, Potsdam Drewitz und Zentrum Ost vorbei. Gemäß dem Stadtentwicklungskonzept Verkehr für die Landeshaupt-
stadt Potsdam aus dem Jahre 2014, findet auf der Humboldtbrücke eine Konzentration der KfZ-Ströme mit entsprechend hohe Verkehrsbelastungen auch auf den zuführenden Hauptnetzstrassen statt. Vor allem die Schadstoffbelastungen aus dem Individualverkehr stellen ein hohes gesundheitliches Risiko für die Anwohner_innen dar und gefährden zudem in hohem Masse das Stadtklima. Die Fahrzeuggeschwindigkeit spielt beim Ausstoß von Schadstoffen eine wesentliche Rolle. Mit zunehmender Geschwindigkeit steigen die Schadstoffemissionen u.a. von CO 2 und damit auch deren Verbrauch deutlich an. Das hängt u.a. mit dem Luftwiderstand, als auch mit der Motorlast zusammen. Zudem ändert sich mit der Geschwindigkeit auch die Emission von Schall. Insbesondere an dicht besiedelten Wohngebieten ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch im Hinblick auf die Belastung durch Lautstärke Einfluss zu nehmen. Ein Urteil der ersten Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vom 26. Juni 2019 („Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2008/50/EG – Art. 6, 7, 13 und 23 – Anhang III“) erachtet die Geschwindigkeitsreduktion als mögliche Maßnahme zum Gesundheitsschutz von Anwohner_innen. Demnach gehören zu den Erwägungsgründen des Urteils, den „Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt insgesamt“ durch „den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und die effizientesten Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln und auf lokaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene anzuwenden“. „Emissionen von Luftschadstoffen [sind] zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern und angemessene Luftqualitätsziele“ unter Berücksichtigung der „einschlägigen Normen, Leitlinien und Programme der Weltgesundheitsorganisation (WHO)“ zu setzen.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten:


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