Kleine Anfrage: Übereinkunft des Landes und der Hochschulen zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

14. April 2021  Anfragen, Hochschulpolitik, Parlament

Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern haben am 6. Juni 2019 den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken beschlossen. Die Verpflichtungserklärungen der Länder für die Jahre 2021 bis 2027 wurden Ende Juni 2020 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern zur Kenntnis genommen und veröffentlicht. In der Verpflichtungserklärung des Landes ist dargestellt, dass Hochschulen und MWFK in Laufe des Jahres 2020 eine Übereinkunft zu Verteilung der Bundes-und Landesmittel aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken treffen wollten, die in einem Abschlussdokument zusammengefasst ist: „Die Aufteilung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag auf die Hochschulen des Landes wird voraussichtlich größtenteils auf der Grundlage von Indikatoren erfolgen. Eine entsprechende Übereinkunft, die sowohl Bundes-als auch Landesmittel umfasst,wird mit den Hochschulen des Landes im Verlauf des Jahres 2020 erarbeitet. Das in diesem Prozess entstehende Abschlussdokument und der darin enthaltene Verteilmechanismus erhalten für die Umsetzung des Zukunftsvertrags in Brandenburg Gültigkeit. Dieser soll so lange unbefristet gelten, wie kein Überarbeitungsbedarf gesehen wird. “ (S. 5) Für die parlamentarische Arbeit, als auch die Hochschulöffentlichkeit außerhalb der Präsidien und Rektorate ist eine Information über den Inhalt der Übereinkunft wesentlich, um die Wirkung der Bund-Länder-\/ereinbarung nachvollziehen zu können.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.


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