Kleine Anfrage: Wohnraumförderungsgesetz und studentisches Wohnen

Zentrale Akteure für die studentische Wohnraumversorgung in Brandenburg sind die Stu-dierendenwerke Potsdam und Frankfurt (Oder). Aktuell können sie rund 10 Prozent der Stu-dierenden mit Wohnraum versorgen. Bereits seit einigen Jahren wird deutlich, dass der an-gespannten Wohnraumsituation für Studierende nur mit Unterstützung des Landes zu begegnen ist. Aus diesem Grund wurden im Brandenburgischen Wohnraumförderungsgeset-zes (BbgWoFG) vom 15. Mai 2019 explizit die Studierenden als eine der Zielgruppen der Fördermaßnahmen definiert. Diesem Ansinnen verlieh der Landtag zudem in einem Ent-schließungsantrag Nachdruck und forderte die Landesregierung auf „bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien darauf zu achten, dass Studierenden ohne unnötige bürokratische Hürden der Zugang zu gefördertem Wohnraum für Studenten ermöglicht wird“ (EA, Drucksache 6/11375). Auf diese Weise sollte insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Wohnberechtigungsschein (WBS) als zentrales Zugangskriterium zur sozialen Wohnraumförderung bei studentischen Zielgruppen oft ins Leere läuft unter anderem, weil zur Beantragung eines WBS der Nachweis einer Hauptwohnung im Land Brandenburg er-forderlich ist.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten


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