Mündliche Anfrage: Klagen Immatrikulations – und Rückmeldegebühren

17. Juni 2020  Anfragen, Hochschulpolitik, Parlament

Im Jahr 2017 hat das Bundesverfassungsgericht die zwischen 2001 und 2008 erhobenen
Immatrikulations- und Rückmeldegebühren für verfassungswidrig erklärt. Allseits wurde er-
wartet, dass diese Gebühren dann – wie in Berlin – selbstverständlich zurückgezahlt werden.
Nach Auffassung der Landesregierung seien die Rückzahlungsansprüche für die rechtswid-
rig erhobenen Gebühren jedoch 2013 verjährt. Damit hat sie weitere Klagen provoziert. Der
ersten davon wurde im März 2019 vom Verwaltungsgericht Potsdam stattgegeben. Die Uni-
versität wurde zur Rückzahlung von 800 Euro Immatrikulations- und Rückmeldegebühren
an die klagende Studentin verpflichtet. Dennoch hat die Universität Potsdam in Rückspra-
che mit dem Land im Juni vergangenen Jahres Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein-
gelegt. Die Landesregierung hat sich bisher nicht für eine Lösung offen gezeigt mit Verweis
auf ein laufendes Verfahren. Der Anwalt der Klägerin ließ nun verlautbaren, dass eine Ter-
minierung des Berufungsverfahrens am Oberverwaltungsgericht nach wie vor auf sich war-
ten ließe und voraussichtlich nicht in diesem Jahr erfolgt. Er fürchtet, dass mit einer Termi-
nierung im kommenden Jahr tatsächlich die Rückzahlungsansprüche tausender Studieren-
der verjährt, weil diese Frist Ende des Jahres auslaufen wird. Somit verbietet sich der Ver-
weis auf ein laufendes Verfahren, das Problem muss jetzt innerhalb des nächsten halben
Jahres gelöst werden.

Ich fragte die Landesregierung und habe Antwort erhalten.


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