In ihrer Antwort zu unserer Kleinen Anfrage in der Drucksa-che 7/3150 geht die Landesregierung auf wesentliche Fragekomplexe nur ungenügend ein. So bezieht sie sich bspw. in der Antwort auf Frage 7 auf die Empfehlungen der Expertenkommission zu klinikuminternen Organisationsabläufen oder die Vorschläge bzgl. der baulichen Veränderungen, äußert sich jedoch mit keiner Silbe zu den an die Landesregierung gerichteten Empfehlungen aus dem Abschlussbericht. Ferner stellt sie in der Antwort auf Frage 6 zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Hygienefachpersonal an den Kliniken, sowie die bereits erfolgte Umsetzung des Sonderprogrammes des Bundes zur Förderung der Krankenhaushygiene dar, lässt aber eigene Schlussfolgerungen aus der Coronapandemie für die zukünftige Sicherung des Hygienefachpersonals in Brandenburg vermissen. Zudem verweigert sie in der Antwort auf Frage 3 die Auskunft über die im Zuge der Aufstellung des nächsten Krankenhausplanes durch das Klinikum „Ernst von Bergmann“ (KEvB) beantragten Leistungen und Kapazitäten, indem sie sich darauf beruft, dass eine Weitergabe an „Dritte“ nicht vorgesehen sei.
Ronny Kretschmer und ich haben bei der Landesregierung nachgefragt und Antwort erhalten:
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