PM: 51 Euro Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen offenbar willkürlich festgelegt

Zur Antwort der Landesregierung DS 7/4188 auf die Kleine Anfrage zu den tatsächlichen Kosten der mit der Immatrikulation- und Rückmeldung entstehenden Verwaltungskosten an den Brandenburger Hochschulen erklärt Isabelle Vandre, hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Brandenburger Landtag:

Die Semestergebühr von 51 Euro ist offenbar willkürlich festgelegt. Das zeigt die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage. So gibt die Technische Hochschule Brandenburg zum Beispiel an, dass ihr Verwaltungsaufwand bei 3,18 Euro pro Studierender liegt. Hingegen berechnet die Filmuniversität Babelsberg ‚Konrad Wolf‘ die Kosten mit 87,08 Euro. Doch nur real entstehende Kosten können in Rechnung gestellt werden – das liegt in der Logik. Hinzu kommt, dass bspw. die Fachhochschule Potsdam die Kostensteigerungen mit notwendigen Investitionen in Hard- und Software begründet. Das sehe ich außerordentlich kritisch, denn investive Maßnahmen in den Hochschulen müssen m. E. über die Mittelzuweisungen des Landes abgedeckt werden. Nur so können die Hochschulen ihre Lehraufgaben überhaupt erfüllen. Dazu rechne ich auch die Beratungsangebote der Hochschulen. Als Linksfraktion werden wir daher sowohl bei den jetzt beginnenden Haushaltsberatungen, als auch bei der Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes die Abschaffung der versteckten Studiengebühren beantragen. Grundsätzlich gilt für DIE LINKE: wer echte Chancengerechtigkeit in der Bildung will, muss alle Gebühren abschaffen – egal ob in der KiTa oder in Form versteckter Studiengebühren an den Hochschulen.


Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert