PM: Chance vertan – Wohnungsbauförderung ohne langfristigen sozialen Anspruch und Klimaschutz

Heute veröffentlichte das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) eine neue Richtlinie zur Förderung des Mietwohnungsbaus, die rückwirkend zum 1.1.2022 gilt.
Dazu erklärt die mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion Isabelle Vandre:

Erst lässt das Bauministerium uns über drei Monate auf die neue Richtlinie warten und dann präsentiert es so eine Enttäuschung. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist enorm. Doch die explodierenden Baukosten bremsen den Neubau.

Mehr denn je ist es jetzt notwendig, die Richtlinie zu überarbeiten: Fördergelder müssen bei denen ankommen, die selber daran interessiert sind, dass Wohnungen langfristig bezahlbar bleiben. Und das sind die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften. Im Gegensatz zu privaten Investor*innen unterliegen die nämlich einer demokratischen Kontrolle der Kommunen bzw. ihrer Mitglieder. An sie sollten daher die Wohnraumfördermittel des Landes ausgereicht werden und nicht an die privaten Unternehmen.

Außerdem lässt das Ministerium den Klimaschutz weiterhin außer Acht: während die Förderung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht erhöht wurden, wurde die Förderobergrenze für Neubaumaßnahmen um 12 Prozent erhöht. Damit wächst der Anreiz, abzureißen und neu zu bauen, anstatt bestehenden Wohnraum zu modernisieren – ein schlechter Tag für den Klimaschutz.


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