Mit ihrem Positionspapier haben die Studierenden einen starken Debattenaufschlag für die anstehende Novellierung des Hochschulgesetzes vorgelegt. Es zeigt: Die Ergebnisse der letzten Novelle aus dem Jahr 2014 gehören auf den Prüfstand; die hochschulpolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre müssen in das Gesetz Eingang finden. So ist es fraglich, ob die 2014 getroffene Regelung für das Teilzeitstudium der Lebensrealität der Studierenden entspricht oder ob das Beratungs-Verfahren bei drohender Zwangsexmatrikulation ihnen tatsächlich hilft, einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen.
Wir wollen die Novelle des Hochschulgesetzes vor allem nutzen, um die Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen zu verbessern und die demokratische Mitbestimmung der Studierenden, der wissenschaftlichen und der technischen Mitarbeiter:innen auszuweiten. Natürlich müssen die versteckten Studiengebühren in der Höhe von 51 Euro endlich abgeschafft werden.
Für einen guten Novellierungsprozess sind jedoch möglichst breite Debatten an den Hochschulen notwendig. Schon 2014 ist diese Debatte nur entstanden, weil ein Bündnis aus Studierenden, Jugendverbänden und Beschäftigten sich diese vom Wissenschaftsministerium eingefordert haben. Ich erwarte von der Landesregierung dieses Mal einen beteiligungsorientierten Prozess.
Hinterlasse einen Kommentar