Pressemitteilung: Rückzahlung der Rückmeldegebühren muss kommen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Bran­den­burg hat heute entschieden, dass die von Studie­renden in Bran­den­burg gezahlten so­genann­ten Rück­melde­gebühren zurück­erstattet werden müssen. Zu dem Urteil erklärt die hoch­schul­poli­tische Sprecherin der LINKEN im Landtag, Isabelle Vandre:

Das Urteil des OVG hat heute nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Anfang des Jahres nachvollzogen. Schon damals hatte die Linksfraktion die Auffassung vertreten, dass den Studierenden alle Rückmeldegebühren erstattet werden müssen, die sie zwischen 2001 und 2008 unrechtmäßig zahlen mussten. Wir sehen uns von dem Urteil des OVG bestätigt.

Wir erwarten jetzt von den zuständigen Ministerien, dass sie einen Vorschlag zur unbürokratischen Rückzahlung vorlegen. Außerdem setzen wir uns für eine Streichung der Rückmeldegebühren auch in der veränderten Form ein, in der sie seit 2008 im Hochschulgesetz verankert sind.


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